Vertragsabschluss stellt individuelle Versorgung von beatmeten Kindern sicher

Foto: rehaKIND e.V.

Die IKK Classic hat einen Versorgungsvertrag geschlossen, der die Altersgrenzen für beatmungspflichtige Kinder auf 18 Jahre hochsetzt und individuelle Versorgungsformen abseits von Pauschalen ermöglicht. Darauf weist die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation e.V. (rehaKIND) hin.

Mit dem aktuellen Vertrag der IKK Classic würden die Erkenntnisse von rehaKIND e.V. umgesetzt, die Altersgrenzen auf 18 Jahre hochgesetzt und individuelle Versorgungsformen abseits von Pauschalen möglich gemacht, freute sich die Fördergemeinschaft.

Bei den meisten Kostenträgern höre das „Kindsein“ mit 14 Jahren auf, individuelle, besonders mobile und kleine Geräte fielen oft nicht unter die Versorgungspauschalen und auch zusätzlich notwendige Dienstleistungen seien nach Ansicht der Kassen nicht wichtig, kritisierte rehaKIND. Dazu gehöre beispielsweise auch die Einweisung von Schul- oder Kitabetreuern, um diesen Beatmungspflichten Kindern Teilhabe zu ermöglichen

Mit dem Vertragsabschluss der IKK Classic setze nun die erste Krankenkasse ein deutliches Signal zum Thema Qualität in der Kinderbeatmung. Der Versorgungsvertrag ermögliche trotz der vereinbarten Pauschalen individuelle Lösungen bei besonderen Versorgungen mit modernen Hilfsmitteln, begrüßte die Fördergemeinschaft. Dies sichere auch komplex erkrankten und schwerer behinderten Kindern und Jugendlichen Teilhabe und Selbstständigkeit.