Vorleistung zur Zwangsbeglückung18. November 2022 KBV-Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. Foto: Lopata/axentis.de Ein Änderungsantrag der Ampelkoalition bringt den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Rage. Die Ärzte sehen sich verpflichtet, für die Telematikinfrastruktur (TI) pauschal aufkommen zu müssen. Sie haben einen anderen Vorschlag. „Es reicht! Bundesgesundheitsministerium und gematik wollen bei der TI alleine bestimmen und festlegen, was die Praxen angeblich alles brauchen, und in finanzielle Vorleistung für diese unwillkommene und untaugliche digitale Zwangsbeglückung sollen aber allein die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte treten“, kritisierte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. Der Antrag Nr. 2 der Ampelkoalition beschäftigt sich mit der Finanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der TI. Im Mittelpunkt steht eine sogenannte TI-Pauschale. Ärzte sollen auf Erstattung bis zu 72 Monate warten„An der Höhe der bisherigen Pauschalen soll sich trotz Inflation und technischem Fortschritt nichts ändern; das Verfahren zur Festlegung ist zudem schwerfällig und kompliziert. Die Pauschalen sind aber jetzt schon zu knapp bemessen. Dem Fass den Boden aus schlägt aber, dass – wenn es nach dem Änderungsantrag geht – die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Vorleistung gehen müssten, da bis zur Erstattung bis zu 72 Monate vergehen können. Wie kann die Politik eigentlich glauben, mit einem solchen Vorgehen verbunden mit einer ärztefeindlichen Flatrate-Mentalität und einer Erstattung à la Blackbox die Praxen für die Digitalisierung zu gewinnen?“, so Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.„Es ist gelinde gesagt dreist, dass Bundesgesundheitsministerium und gematik alleine festlegen sollen, welche Komponenten denn noch so in die TI-Infrastruktur kommen könnten. Und dieses Wünsch-dir-was soll von den Niedergelassenen alleine bezahlt werden“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Dieser Antrag würgt jegliche Identifikation mit der TI in der Ärzteschaft ab. Ärzte und Psychotherapeuten werden das nicht einfach so und still hinnehmen“, zeigten sich die KBV-Vorstände überzeugt. KBV: Kassen und Anbieter sollen Preise vereinbaren Die KBV hat einen eigenen Vorschlag. Er sieht vor, dass künftig der GKV-Spitzenverband und die TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten vereinbaren – vergleichbar mit der Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel. „Bei einem solchen AMNOG*- und DIGA**-ähnlichen Verfahren sitzen die richtigen Parteien am Tisch – die finanzierenden Krankenkassen und die TI-Anbieter, die anders als die KBV Einblick in die Kostenstruktur ihrer Produkte haben“, merkte Gassen an.„Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht ins Blaue hinein sämtliche IT-Kosten über eine über sechs Jahre gestreckte Monatspauschale abgegolten werden, deren genaue Höhe derzeit niemand kennt und die auch bei veränderten Rahmenbedingungen nicht angehoben werden soll“, so Hofmeister. „Für die Ärztinnen und Ärzte müssen die TI-Kosten ein Durchlaufposten sein und dürfen nicht zu Mehrkosten führen. Wir hoffen sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium unseren Gesetzesvorschlag aufgreift und nicht wie im Änderungsantrag vorgesehen, gemeinsam mit der gematik einen unzumutbaren Vertrag zulasten Dritter – nämlich der Vertragsärzte – abschließt“, forderte Kriedel. (KBV/ms) * Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz ** Digitale Gesundheitsanwendung
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