Zi: „Forderungen nach Ausweitung der Leistungsbudgetierung sind rückwärtsgewandt“4. August 2021 Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) wendet sich gegen die Forderung, noch mehr vertragsärztliche Leistungen zu budgetieren. Vor allem ältere GKV-Versicherte würden durch die Budgetierung benachteiligt, gibt das Institut zu bedenken. In der Reihe “Zi-Grafik des Monats” konstatierte das Zi am 30.07.2021, dass die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2019 pro Versichertem vertragsärztliche Versorgungsleistungen im Wert von durchschnittlich 30 Euro nicht gegenfinanziert hätten. Hintergrund sei die budgetierte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), die einen sogenannten Behandlungsbedarf als notwendig festlegt, der deutlich unter der tatsächlichen Inanspruchnahme der Versicherten liegt. Da ältere und kränkere Versicherte regelmäßig mehr vertragsärztliche Leistungen in Anspruch nähmen, wirke sich die Budgetierung in der Versorgung dieser Patientinnen und Patienten besonders negativ aus, betont das Zi. Bei den 70- bis 79-Jährigen seien im Durchschnitt Leistungen im Wert von 55,38 Euro nicht von der GKV übernommen worden. Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte der Anteil nicht vergüteter ärztlicher Leistungen reduziert werden. Die Auswirkungen können allerdings noch nicht abschließend bewertet werden. „Der demografische Wandel, der Fachkräftemangel sowie das Erschließen des ambulanten Versorgungspotenzials, um unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, sind die zentralen Herausforderungen in der ambulanten Patientenversorgung in den nächsten Jahren. Dafür müssen die Krankenkassen die vertragsärztlichen Leistungen vollständig finanzieren”, fordert der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. “Das trifft nicht nur, aber vor allem auf die Versorgung älterer und kränkerer Patientinnen und Patienten zu. Vorschläge einzelner Krankenkassenverbände, wieder mehr Leistungen zu budgetieren, sind rückwärtsgewandt und nicht geeignet, die zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre zu schultern. Nach der Bundestagswahl muss die neue Bundesregierung stattdessen gezielt Anreize setzen, um die erbrachten ärztlichen Leistungen vollständig zu finanzieren. Nur so kann dem steigenden Versorgungsbedarf der Versicherten wirksam begegnet werden.“ (Zi/ms)
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