ZNS-Telekonsil startet in Nordrhein2. November 2018 Foto: © sebra – Fotolia.com Seit 1. November ist ein neues telemedizinisches Programm der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und der Barmer am Start: das „ZNS-Telekonsil“ für die Behandlung neurologischer Erkrankungen und Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (ZNS). Es unterstützt damit die Versorgung von Patienten mit Demenz, Psychosen, Multipler Sklerose, Parkinson sowie Kopfschmerz. „Ich freue mich, dass wir mit dem Telekonsil vorhandene Technik sinnvoll nutzen, um Patienten schneller versorgen und die Praxen entlasten zu können“, sagte Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein. „Ich hoffe, dass viele unserer Mitglieder an dem Modell teilnehmen und die neuen Möglichkeiten nutzen – die Rahmenbedingungen schaffen dafür auch einen Anreiz.“ Mit Hilfe des ZNS-Telekonsils können zum Beispiel Hausärzte durch den Einsatz spezieller Kommunikations-Software einen besonders qualifizierten ärztlichen Experten (Nervenarzt, Neurologe oder Psychiater) online konsultieren und um Unterstützung bitten – von der Diagnosestellung bis hin zu möglichen Therapiewegen. „Unklare Befunde lassen sich online mithilfe der fachärztlichen Expertise schnell klären und die Patienten gewinnen wertvolle Zeit für die Therapie. Wartezeiten auf einen regulären Facharzttermin oder lange Wege zum Spezialisten können mitunter entfallen“, sagte Heiner Beckmann, Landesgeschäftsführer der Barmer in NRW. Das Online-Konsil entlastet auch die teilnehmenden Praxen, da die Experten ihre Empfehlungen geben können, ohne Patienten extra einbestellen zu müssen. „Mit dem ZNS-Konsil reagieren wir auch auf den starken Anstieg von neurologischen Erkrankungen“, erklärte Beckmann. Unkomplizierte Teilnahme, sicherer Umgang mit Patientendaten Bei einer entsprechenden Verdachtsdiagnose trägt der erstbehandelnde Arzt die Symptome des Patienten in standardisierte Formulare ein. Diese sind auf einer speziellen Online-Plattform abrufbar und wurden von dem Berufsverband der Nervenärzte (BVDN), der Neurologen (BDN) und der Psychiater (BVDP) entwickelt. Der kontaktierte Facharzt kann dann online auf die Angaben, zum Beispiel auf Testergebnisse oder Röntgenaufnahmen, zugreifen und innerhalb weniger Tage auf demselben Weg seine Diagnostik- und Therapieempfehlungen geben. Die Daten werden dabei komplett verschlüsselt übertragen, so dass die Datensicherheit gewährleistet ist. Die Vertragspartner streben eine engmaschige Begleitung und Evaluation des ZNS-Konsils an. Im September ist das Pilotprojekt bereits in Thüringen gestartet.
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