Zustimmung für geplante Streichung von § 219a6. Dezember 2021 Foto: © blende11.photo – stock.adobe.com Die hessische Ärztinnen und Ärzte begrüßen die geplante Streichung von § 219a und fordern ausreichende Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche. Auch pro familia begrüßt die Pläne der Ampel zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung. Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen haben am 27. November 2021 in einer Resolution die Absicht der künftigen Regierungskoalition in Berlin begrüßt, den § 219a StGB zu streichen. Zugleich fordert das hessische Ärzteparlament die Landesregierung auf sicherzustellen, dass genügend ambulante wie stationäre Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in Hessen zur Verfügung stehen. Wörtlich heißt es in der Resolution: Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen begrüßt die Absicht der künftigen Regierungskoalition, den § 219a zu streichen. Außerdem fordert die Delegiertenversammlung die hessische Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend ambulante und für Frauen mit Risikofaktoren auch stationäre Einrichtungen zur Verfügung stehen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können. Aus der Begründung heißt es: Auf Grundlage des noch bestehenden Paragraphen 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, würden Ärztinnen und Ärzte, die ihren Aufgaben entsprechend Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen, unter Strafe gestellt. In einigen Regionen Hessens stehen keine Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in zumutbaren Umkreis zur Verfügung, sodass Frauen unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Dies kann negative Auswirkungen durch Verzögerung des Eingriffs mit sich bringen. Der Koalitionsvertrag ist ein Versprechen Die Ampel-Koalition hat vielversprechende Änderungen bezüglich der reproduktiven Selbstbestimmung vorgesehen. Der pro familia Bundesverband begrüßt die geplante Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch und unterstützt die Initiative der Ampel Koalition, eine außerstrafrechtliche Lösung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs voran zu bringen. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vor. Damit wird es ÄrztInnen endlich möglich sein, auf ihren Webseiten zu informieren, dass und wie sie den Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis durchführen. Prozesse gegen ÄrztInnen, die ihre Patientinnen online ausführlicher aufklären wollen, werden endlich der Vergangenheit angehören. „Wir begrüßen das Vorhaben der Koalition und freuen uns, dass die Informationsrechte von ÄrztInnen und Klientinnen gestärkt werden“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Damit wird eine Rechtssicherheit geschaffen und es wird verhindert, dass GegnerInnen reproduktiver Selbstbestimmung ÄrztInnen anzeigen und an den Pranger stellen können. Wir haben uns lange für die Streichung des §219a StGB eingesetzt und freuen uns, dass dieses Ziel nun bald erreicht sein wird.“ Im Kapitel „Reproduktive Selbstbestimmung“ des Koalitionsvertrags sind weitere Vorhaben aufgelistet, die schon lange auf der Wunschliste von pro familia stehen, zum Beispiel die Übernahme von Verhütungskosten für Menschen mit wenig Einkommen und diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlungen. Aus Sicht von pro familia sollte es für letztere zudem ausreichend neutrale und kostenfreie Beratungsangebote geben, damit Klientinnen sich gut informiert entscheiden können. Insbesondere begrüßt pro familia die vorgesehene Einsetzung einer Kommission, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen wird. „Wir freuen uns sehr, dass das Thema Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat“, so Frank-Boegner. „Wir haben mit vielen anderen Organisationen und Bündnissen anlässlich ‚150 Jahre §218 StGB‘ gezeigt, dass wir ein menschenrechtskonformes Gesetz brauchen, das unterstützt statt kriminalisiert. pro familia wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und bietet als Fachverband Unterstützung an.“
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