Grippeimpfung in der Schwangerschaft schützt Mutter und Neugeborenes5. November 2026 Symbolbild © Anna/stock.adobe.com Nur 23 Prozent der Schwangeren waren in der Saison 2024/2025 gegen Grippe geimpft. Dabei schützt die Grippeimpfung nicht nur die werdende Mutter vor schweren Krankheitsverläufen, sondern kann auch dem Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten Schutz bieten. Während der Schwangerschaft verändern sich das Immunsystem, die Atmung und das Herz-Kreislauf-System. Diese Veränderungen können schwere Verläufe einer Influenza-Erkrankung begünstigen. Schwangere mit einer Influenza-Erkrankung haben ein deutlich höheres Risiko, im Krankenhaus behandelt werden zu müssen, als nicht schwangere Personen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die saisonale Influenza-Impfung für alle Schwangeren ab dem zweiten Trimenon. Schwangere, die gesundheitlich zusätzlich durch eine Grunderkrankung gefährdet sind, sollten bereits im ersten Trimenon geimpft werden. Zum Einsatz kommen in der Schwangerschaft zugelassene Totimpfstoffe, die gut erprobt und sicher sind (3). Sorgen ernst nehmen: Impfberatung in der frauenärztlichen Praxis Die Beratung zur Influenza-Impfung ist seit vielen Jahren in der Mutterschafts-Richtlinie verankert und gehört zur regulären frauenärztlichen Schwangerschaftsvorsorge. Neben der Aufklärung über den Nutzen der Impfung für die Schwangere und das Ungeborene spielen dabei auch die Bedenken und Fragen der werdenden Mütter eine große Rolle. „Viele Schwangere möchten sich nicht impfen lassen, weil sie fürchten, sich und vor allem ihrem Baby mit der Impfung zu schaden. Dabei ist die Datenlage, was die Risiko-Nutzen-Abwägung angeht, klar: Bei den empfohlenen Impfungen gibt es kein erhöhtes Risiko für Schwangere. Im Gegenteil verläuft die Grippe-Erkrankung in der Schwangerschaft schwerer und Neugeborene, die mit Influenza infiziert werden, werden oftmals schwerer krank. Deshalb ist die Impfung so wichtig. In der frauenärztlichen Praxis können Schwangere ihre Sorgen ansprechen und sich beraten lassen“, erklärt Dr. Cornelia Hösemann, niedergelassene Frauenärztin, Mitglied im Beirat der Sächsischen Impfkommission des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Vorstandsmitglied des BVF. Nestschutz durch mütterliche Antikörper „Wenn sich eine Schwangere gegen Influenza impfen lässt, bildet ihr Körper Antikörper, die über die Plazenta auch zum ungeborenen Kind gelangen. Mit nur einer Impfung schützt sie also nicht nur sich selbst, sondern gibt auch ihrem Kind einen Nestschutz für die ersten Lebensmonate. Studien zeigen, dass dieser Schutz das Influenza-Risiko des Kindes deutlich senken kann“, erläutert Prof. Barbara Gärtner vom Projekt: Grippeschutz. Der Herbst ist der empfohlene Zeitraum für die Grippeimpfung. Die Grippewelle erreicht ihren Höhepunkt meist zwischen Januar und März. Bis zum Aufbau des Impfschutzes vergehen etwa zehn bis vierzehn Tage. Schwangere, die noch nicht gegen Influenza geimpft sind, können sich über den Impfschutz in ihrer frauenärztlichen Praxis beraten lassen. Auch eine später nachgeholte Impfung kann sinnvoll sein.
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