Abtragen von Gebärmuttergewebe mindert zu starke Regelblutungen28. Juni 2021 © Denise – stock.adobe.com Die Hochfrequenzablation des Endometriums bei Menorrhagie bietet Vorteile gegenüber anderen gebräuchlichen Verfahren – so das vorläufige Ergebnis einer IQWiG-Nutzenbewertung. Stellungnahmen zum Vorbericht werden bis zum 20. Juli 2021 erbeten. Übermäßig starke und lang andauernde Menstruationsblutungen (Menorrhagie) gehören zu den häufigsten Menstruationsbeschwerden bei Frauen. Ursache dafür können Myome, Polypen oder eine Endometriose sein. Oft ist die Ursache aber auch unbekannt. Bei einer „Hochfrequenzablation mit Netzelektrode“ wird bei Patientinnen mit Menorrhagie Endometrium durch hochfrequenten Strom verödet und abgetragen, um die übermäßige Menstruationsblutung zu lindern. Die Vor- und Nachteile einer solchen Behandlung im Vergleich zu anderen in Deutschland gebräuchlichen Verfahren zur Ablation der Gebärmutterschleimhaut – die Schlingenresektion und die Ballonablation – untersucht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurzeit in einer Nutzenbewertung. Gemäß den vorläufigen Ergebnissen des Vorberichts kann die Hochfrequenzablation manche belastenden Menstruationssymptome wirkungsvoller lindern als die Vergleichsverfahren. Stellungnahmen zu diesem Vorbericht sind bis zum 20. Juli 2021 möglich. Lindern von Symptomen und Beschwerden ist entscheidend Führen Medikamente nicht zu einer ausreichenden Linderung von Menstruationsblutungen oder spricht etwas gegen die verfügbaren Arzneimittel, kommt bei Frauen mit Menorrhagie ein operativer Eingriff infrage (wenn kein Kinderwunsch besteht). Dann wird entweder die gesamte Gebärmutter entfernt oder nur die Gebärmutterschleimhaut abgetragen (Ablation). Als Ablationsverfahren der 1. Generation gilt die Schlingenresektion, die häufig mit der Rollerballablation kombiniert und meist endoskopisch kontrolliert wird. Dabei wird die Gebärmutterschleimhaut mit chirurgischen Instrumenten entfernt. Die Hochfrequenzablation mit Netzelektrode und die Ballonablation gelten als Verfahren der 2. Generation und werden meist ohne endoskopische Kontrolle durchgeführt. Vorteile der Hochfrequenzablation im Vergleich zur Schlingenresektion In zwei Studien wird die Wirkung einer Hochfrequenzablation verglichen mit der einer Schlingenresektion in Kombination mit Rollerballablation. Trotz Unsicherheit wegen der unklaren Zuteilung der Patientinnen zu den Behandlungsgruppen werden dennoch bei wichtigen Aspekten die Vorteile der Hochfrequenzablation deutlich: Unerwünschte Wirkungen, insbesondere Komplikationen während des Eingriffs, traten seltener auf und auch Regelschmerzen ließen sich durch eine Hochfrequenzablation häufiger beseitigen als durch eine Schlingenresektion mit Rollerballablation. Die Stärke der Menstruationsblutung mindern beide Verfahren ähnlich gut. Für weitere Aspekte wie gesundheitsbezogene Lebensqualität liefern die Studien keine Daten. Insgesamt kommen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG zu einem Anhaltspunkt für einen höheren Nutzen der Hochfrequenzablation im Vergleich zur Schlingenresektion mit Rollerballablation. Vorteile der Hochfrequenzablation im Vergleich zur Ballonablation Vier Studien liefern Daten für den Vergleich der Hochfrequenzablation mit der Ballonablation und zeigen übereinstimmend, dass die Blutungsstärke nach einer Hochfrequenzablation deutlich abnimmt. Auch ein prämenstruelles Syndrom, definiert als komplexe körperliche und emotionale Beschwerden im Zusammenhang mit dem Menstruationszyklus, ist nach einer Hochfrequenzablation demnach vergleichsweise weniger stark ausgeprägt. Für andere Aspekte wie Regelschmerzen, depressive Symptome, postoperative Schmerzen, nochmalige Eingriffe, unerwünschte Ereignisse oder gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigte sich kein höherer Nutzen oder Schaden der Hochfrequenzablation. In der Gesamtschau kommt das IQWiG zu einem Hinweis auf einen höheren Nutzen der Hochfrequenzablation gegenüber der Ballonablation. Zum Ablauf der Berichtserstellung Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im März 2021 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 20. Juli gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.
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