Ärztetag legt Konzept für „stabile Gesundheitsversorgung in Zeiten des Wandels“ vor13. Mai 2026 Plenum beim 130. Deutschen Ärztetag. Foto: Christian Glawe-Griebel/helliwood.com Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat den Gesetzgeber in einem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss aufgefordert, die vorgesehenen Sparmaßnahmen „sauber auszutarieren“. Für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen legt der Ärztetag zudem ein Konzept vor, in dem Prävention einen wesentlichen Bestandteil darstellt. Von Markus Schmitz Der Ärztetag stellte klar, dass die Stabilisierung der GKV-Finanzen weder zulasten der Patientenversorgung gehen noch die beruflichen Rahmenbedingungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen verschlechtern dürfe. Eine ausschließliche Orientierung der Ausgaben an der Entwicklung der (reduzierten) Grundlohnrate greife zu kurz. Ein solidarisches Gesundheitssystem müsse seine Leistungen letztlich am medizinisch erforderlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichten. Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz müssten die Folgewirkungen für die Patientenversorgung bedacht und die Lastenverteilung auf alle Beteiligten gerecht gestaltet werden. Die Abgeordneten des Deutschen Ärztetages betonten außerdem, dass Sparmaßnahmen allein nicht ausreichen. Dringend notwendig sei ein Gesamtkonzept, das auch strukturelle Reformen zum Inhalt haben müsse, um das Gesundheitswesen zukunftsfest zu gestalten. Finanzielle Stabilität, Versorgungsqualität und die Belastbarkeit des Systems müssten zusammen bedacht werden. Andernfalls drohten massive Verwerfungen in der Versorgung, die langfristig sogar zu steigenden Kosten führen könnten, so der Ärztetag. Dreistufiges Gesamtkonzept Der Ärztetag betonte, statt eines „reinen Spargesetzes“ sei eine „echte Reform“ erforderlich. Das Ärzteparlament schlägt dafür ein dreistufiges Gesamtkonzept vor: Erstens notwendige, kurzfristig wirksame Sofortmaßnahmen zur finanziellen und organisatorischen Stabilisierung des Systems, zweitens darauf aufbauende, mittelfristig wirksame Strukturreformen für mehr Patientenorientierung und Effizienz und drittens eine nachhaltig wirksame Stärkung und Neuausrichtung der Präventionspolitik als Investition in die Gesunderhaltung der Bevölkerung. In allen drei Bereichen dürften die notwendigen Schritte nicht länger aufgeschoben werden. „Von der Politik erwarten wir eine faire, frühzeitige und substanzielle Einbindung der Ärzteschaft in diese grundlegende Neuausrichtung. Im Gegenzug übernehmen wir Verantwortung sowohl bei der Ausarbeitung von Konzepten als auch bei der Umsetzung der notwendigen Schritte“, heißt im Beschluss. Die mangelnde Berücksichtigung der Leistungserbringer war im Vorfeld, bereits unter Prof. Karl Lauterbach als Gesundheitsminister, häufig kritisiert worden. Notwendige Sofortmaßnahmen Unter den Sofortmaßnahmen fordert der Ärztetag, versicherungsfremde Leistungen über Steuern zu finanzieren. Dies gelte insbesondere für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbezieher. „Die Absicherung dieser Personengruppe ist Ausdruck eines gesamtgesellschaftlichen Solidarversprechens und damit eine originäre staatliche Aufgabe“, betonen die Ärzte. „Es ist nicht vertretbar, diese Last allein den beitragszahlenden Mitgliedern der GKV aufzubürden.“ Der 130. Deutsche Ärztetag appelliert außerdem an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag angekündigten Entbürokratisierungsmaßnahmen konkrete Taten folgen zu lassen. Zur Vorbereitung soll nach dem Wunsch des Ärzteparlaments eine Bürokratie-Taskforce aus Politik und Selbstverwaltung eingerichtet werden. Diese müsse bereits vorliegende Einzelvorschläge der Ärzteschaft und anderer Akteure aus dem Gesundheitswesen zügig in umsetzbare Maßnahmen überführen. Notwendig sei auch eine angemessene Beteiligung der Industrie, kurzfristig durch eine Erhöhung des Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel und mittelfristig durch weiterentwickelte Mechanismen bei der Preisfindung für Arzneimittel, betonen die Ärzte. Die Arzneimittelausgaben seien mit die größten und am stärksten wachsenden Ausgabenblöcke im Gesundheitswesen, begründen sie ihre Forderung. Strukturreformen für Patientenorientierung und Effizienz Der 130. Deutsche Ärztetag begrüßt ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, die Primärversorgung gemeinsam mit den Akteuren aus der Versorgung strukturiert und zielgerichtet umzusetzen. Dabei sollten die Patienten nach der Vorstellung des Ärzteparlamentes für die primäre Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung eine Arztpraxis verbindlich wählen. Neue Steuerungsinstrumente dürften aber keine zusätzliche Bürokratie schaffen, warnt der Ärztetag. In ihrem Entschluss heben die Ärzte hervor, dass die Verantwortung für die Ersteinschätzung und das Terminmanagement in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung bleiben müsse: „Über die abschließende Terminvergabe entscheiden die ärztlichen Einrichtungen wie Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Ambulanzen, denn dies ergibt sich aus der ärztlichen Freiberuflichkeit, aus der Endverantwortung des Behandelnden zur Frage medizinischer Notwendigkeit und letztlich auch auf Grundlage des Selbstständigen- bzw. Inhaberstatus.“ Digitale Instrumente könnten die Prozesse bei der Ersteinschätzung unterstützen, unverzichtbar bleibe jedoch die Möglichkeit für einen persönlichen Kontakt, telefonisch oder vor Ort in der Praxis. Zwar befürwortet der Ärztetag eine teamorientierte Patientenversorgung, jedoch müssten alle Tätigkeiten, für die spezifische ärztliche Fachkenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, einem Arztvorbehalt unterliegen. „Die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie darf nicht in Frage gestellt werden. Nur auf dieser Basis können Delegation und Teamarbeit sicher zum Wohl der Patienten gelingen“, sind die Ärzte überzeugt. Um eine gute Patientenversorgung zu sichern, betont der Ärztetag die Bedeutung der Weiterbildung. Personalmangel, enge Dienstpläne und wirtschaftliche Zielvorgaben erschweren jedoch in vielen Bereichen die vollständige Vermittlung aller erforderlichen Weiterbildungsinhalte. Politik und Kostenträger müssten anerkennen, dass Ärzte in Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten, der vollumfänglich finanziell abgebildet werden müsse. Zudem sei der mit der Weiterbildung einhergehende strukturelle und personelle Aufwand angemessen zu vergüten, etwa durch die Einführung einer Weiterbildungspauschale. Hinsichtlich neuer Technologien zeigen sich die Ärzte aufgeschlossen: „Wir wollen die Digitalisierung vorantreiben und Künstliche Intelligenz (KI) nutzen.“ Die elektronische Patientenakte (ePA) sei als zentrale Plattform für Daten und Anwendungen praxis- und nutzerorientiert weiterzuentwickeln. Der Einsatz von KI soll sich nach Auffassung des Ärzteparlaments an den Bedürfnissen der ärztlichen Praxis orientieren: KI soll dokumentationsentlastend wirken, klinische Entscheidungsunterstützung bieten, Fehlverordnungen reduzieren, von Bürokratie entlasten und so zu einer Stärkung der Versorgungsqualität und Sicherheit für Patienten beitragen. Der Einsatz von KI sei so zu gestalten, dass die ärztliche Gesamtverantwortung für Diagnose und Therapie gewahrt bleibt und die ärztliche Zuwendung zu den Patienten gestärkt wird. Stärkung und Neuausrichtung der Präventionspolitik Eine ganz bedeutende Rolle kommt nach Ansicht des Ärzteparlaments der Prävention als Element für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem zu. „Gerade bei chronischen Erkrankungen und Volkskrankheiten liegt hier ein erhebliches medizinisches und ökonomisches Potenzial. Wir fordern die Einrichtung eines Public-Health-Fonds zur Finanzierung dieser langfristigen Aufgaben“, heißt es in dem Beschluss. Dieser Fonds sei aus Haushaltsmitteln zu speisen, insbesondere durch die Einnahmen aus Steuern bzw. Abgaben auf „krankmachende Genussmittel“ wie Alkohol, Tabak und Zucker. „Zudem muss Prävention als ressortübergreifende Aufgabe mit klaren Zielen, verbindlichen Zeitplänen und messbaren Wirkungen fest verankert werden“, fordert der Ärztetag und macht sich für eine „Health-in-All-Policies“-Strategie stark, denn Bildung, Arbeit, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung prägten maßgeblich die Gesundheitschancen der Bevölkerung. „Die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung muss als bildungspolitisches Ziel von der frühkindlichen und schulischen Bildung an lebenslang konsequent verankert werden.“ Dazu gehöre eine entschiedene Förderung von Sport und Bewegung im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter. Das könnte Sie auch interessieren: Warken verteidigt Sparpläne: „Zumutung, aber notwendig“ Ärztepräsident: Spargesetz auf „Hold“ stellen
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