Andexanet alfa bei DOAK-assoziierten intrazerebralen Blutungen: Hoffnung hat sich nicht erfüllt6. Oktober 2025 Symbolbild: ©luchschenF/stock.adobe.com Im Zusammenhang mit einer DOAK-Behandlung kann es zu lebensgefährlichen intrazerebralen Blutungen kommen. Als Antidot dient Andexanet alfa. Nun bewertete das IQWiG neue Daten zu dem Wirkstoff. Das vernichtende Urteil: Ein geringerer Nutzen als die Standardbehandlung. Kommt es während einer Behandlung mit einem Gerinnungshemmer zu einer lebensbedrohlichen oder nicht kontrollierbaren Blutung, muss die Wirkung des Antikoagulans so schnell wie möglich aufgehoben werden. Für die Antikoagulation mit Rivaroxaban oder Apixaban steht seit 2019 der Wirkstoff Andexanet alfa zur Verfügung, der damals als vielversprechend wahrgenommen wurde. In einer ersten frühen Nutzenbewertung lagen jedoch keine vergleichenden Studiendaten vor, sodass das Fazit lautete: Zusatznutzen nicht belegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fasste einen befristeten Beschluss. Nach Ablauf der Befristung hat der Hersteller nun erneut ein Dossier eingereicht, das diesmal aussagekräftige Daten enthält. Diese stammen aus einer Studie, die die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) veranlasst hatte. In diese Studie waren ganz überwiegend Betroffene mit intrazerebraler Blutung eingeschlossen. Im Vergleichsarm war jegliche Behandlung außer Andexanet alfa möglich, was der zweckmäßigen Vergleichstherapie (individualisierte Therapie) entspricht. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht auf Basis dieser Studiendaten einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen von Andexanet alfa gegenüber der Vergleichstherapie. Primärer Studienendpunkt nicht relevant für die Nutzenbewertung „Der Hersteller sieht beim primären Endpunkt seiner Studie positive Effekte, aber dieser Endpunkt ist für die Nutzenbewertung nicht aussagekräftig“, erläutert Bereichsleiterin Daniela Preukschat aus dem IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung. Primärer Endpunkt war eine effektive Hämostase, für die mehrere Kriterien erfüllt sein mussten. Unter anderem durften zwölf Stunden nach der Randomisierung die Hämatome nicht um mehr als 35 Prozent expandiert sein, und der NIHSS-Score, der zur Früherkennung von Schlaganfällen herangezogen wird, durfte um höchstens sechs Punkte angestiegen sein. „Was die Grenze der Hämatom-Expansion angeht, so ist deren Patientenrelevanz unklar, da in mehreren Studien kein Zusammenhang zwischen dem Effekt auf die Hämatomexpansion und einer langfristigen Beeinträchtigung zu erkennen war.“ Dafür zeigen sich bei mehreren schwerwiegenden Nebenwirkungen wie Herzerkrankungen, thrombotische Ereignisse und ischämischer Schlaganfall Anhaltspunkte für einen höheren Schaden, teils auch erheblichen Ausmaßes. „Bei diesen Nebenwirkungen steht die Patientenrelevanz außer Frage“, so Preukschat. „Damit bleibt nur der Schluss, dass Andexanet alfa bei intrazerebralen Blutungen einen geringeren Nutzen hat als die Standardbehandlung.“ G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und beschließt über das Ausmaß des Zusatznutzens.
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