BFAV: „Mehr Zeit, mehr Aufwand, mehr Honorar“5. Mai 2020 Foto: ©SARANYU /Adobe Stock Der Bayerische Facharztverband (BFAV) bestärkt gemeinsam mit Berufsverbänden und anderen ärztlichen Gruppierungen die Kollegen, den zusätzlichen Aufwand dieser Corona-Pandemie zu berücksichtigen und infolge der Erschwernisse und des besonderen zeitlichen Bedarfs höhere Steigerungsfaktoren in der GOÄ anzusetzen. So rechtfertigen laut BFAV besonders aufwendige, organisatorische Maßnahmen mit Kontaktbeschränkung, Distanz einerseits, sowie Verständigungsschwierigkeiten bei Maskenpflicht und erhöhte hygienische Maßnahmen den Steigerungsfaktor von 3,5 für ärztliche Leistungen und 2,5 für technische Leistungen. Hinzu kommt ein höherer Sachkostenbedarf mit Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel etc. „Die Defizite aufgrund der Corona-Krise in den Praxen der niedergelassenen Ärzte wachsen alarmierend. Mit 40 Prozent GOÄ-Einnahmen weniger allein im April, nach schon 15 Prozent für das 1. Quartal 2020 sind beispielsweise Orthopäden besonders hart getroffen“, wie der BVAV-Sprecher Dr. Wolfgang Bärtl mit aktuellen Zahlen belegt. Verstärkt werden diese Defizite durch einen deutlich höheren Aufwand, der zu besonderen Erschwernissen in der Behandlung aller und damit auch der Privatpatienten führt. Für besondere Erschwernisse sieht die GOÄ eine Erhöhung der Steigerungsfaktoren vor. „In Anbetracht einer GOÄ, die seit nunmehr fast einem viertel Jahrhundert – konkret seit 1996 – ungebremster Kostensteigerung nicht mehr angepasst wurde, können die zusätzlichen Erschwernisse aufgrund der Corona-Pandemie von den Ärzten nicht mehr zu den bisher üblichen Gebührensätzen erbracht werden“, begründet Bärtl eine adäquate Steigerung der Gebührensätze im gesetzlichen Rahmen der GOÄ (3,5fach für ärztliche und bis zu 2,5fach für technische Leistungen mit entsprechender Begründung). Die Bundesärztekammer, deren ehemaliger Präsident Montgomery trotz wiederholter Warnungen von Seiten des BVNF/BFAV nicht auf einen Inflationsausgleich der alten GOÄ, sondern auf die neue GOÄ gesetzt habe, fordert der BFAV auf, umgehend auf den Gesetzgeber zuzugehen und einen Inflationsausgleich über eine adäquate Erhöhung der GOÄ–Gebührensätze zu erwirken. Die Privaten Krankenversicherer erinnert Bärtl daran, ihrer Rolle als Innovationsmotor und Stabilisator des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland auch weiter gerecht zu werden und die Erschwernisse in dieser Krisenzeit mit höheren Steigerungsfaktoren unbürokratisch den Versicherten zu erstatten und sie nicht allein im „Corona-Regen“ stehen zu lassen.
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