BvDU: Respekt ist keine Option, sondern Grundlage ärztlichen Handelns28. Mai 2026 Symbolbild: stockphoto-graf – stock.adobe.com Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) bekräftigt anlässlich aktueller Berichte zu Vorfällen von Diskriminierung und Übergriffigkeit durch Ärzte seine Haltung für ein respektvolles, diskriminierungsfreies und sicheres Arbeitsumfeld im gesamten Gesundheitswesen. Respekt, Wertschätzung und persönliche Grenzen seien unverzichtbare Grundlagen ärztlicher Zusammenarbeit, so der BvDU in einer aktuellen Mitteilung. Jede Form von Übergriffigkeit oder Diskriminierung widerspreche diesem Selbstverständnis. „Respektvoller Umgang darf keine Frage von Geschlecht, Herkunft, Religion, persönlicher Identität oder Hierarchie sein. Persönliche Grenzen und die Würde jedes Menschen müssen im medizinischen Alltag selbstverständlich geachtet werden“, erklärt der Vorstand des BvDU. Gerade die Urologie als modernes und zunehmend vielfältiges Fachgebiet trage Verantwortung dafür, ein Arbeitsumfeld zu fördern, das von Offenheit, Fairness und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Der Berufsverband sieht es als gemeinsame Aufgabe der Ärzteschaft als Ganzes, diskriminierende Strukturen, stereotype Rollenbilder und unangemessenes Verhalten klar zu benennen und ihnen konsequent entgegenzutreten. Kultur der Aufmerksamkeit „Professionelles ärztliches Handeln umfasst neben fachlicher Kompetenz immer auch respektvolle Kommunikation und den Schutz persönlicher Integrität. Eine Kultur der Aufmerksamkeit, des verantwortungsvollen Miteinanders und der gegenseitigen Achtung ist unverzichtbar“, so der BvDU-Vorstand. Unbewusste Denk- und Verhaltensmuster könnten dazu beitragen, dass Grenzen überschritten oder Menschen unfair behandelt werden, heißt es weiter. Umso wichtiger seien Selbstreflexion, Offenheit für andere Perspektiven und die Bereitschaft, das eigene Verhalten kritisch zu hinterfragen. Der BvDU ermutigt Betroffene ausdrücklich, persönliche Grenzen klar zu benennen und unangemessenes Verhalten nicht hinzunehmen, und verweist auf bestehende gesetzliche Regelungen, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz. (ms/BIERMANN) Das könnte Sie auch interessieren: Sexuelle Belästigung auf Ärztetag? Studentinnen berichten Schmerz, Misstrauen, Fehldiagnose: Wie Rassismus die Gesundheitsversorgung beeinträchtigt
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