BVHNO warnt vor Tabubruch bei der Terminvergabe in Arztpraxen

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Die Abstimmung im Bundestag über die Notfallreform steht bevor, ein Änderungsantrag sorgt für Ärger, er sieht Veränderungen bei der Terminvergabe vor. Für den BVHNO ein unzulässiger Eingriff in ärztliche Verantwortung und Praxisorganisation.

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) fordert die Streichung von Änderungsantrag 22 zur Reform der Notfallversorgung. Die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht greife in die ärztliche Verantwortung und die selbstständige Praxisorganisation ein. „Über Praxistermine muss der medizinische Bedarf entscheiden“, erklärt BVHNO-Präsident Prof. Jan Löhler. Die geplante Änderung zur Terminvergabe komme einem Tabubruch gleich, der mit der ärztlichen Freiberuflichkeit und unternehmerischen Selbstständigkeit der Praxen unvereinbar sei.

Nach den gestern bekanntgewordenen Änderungsanträgen zur Notfallreform soll in § 75 Abs. 1a SGB V die Beschränkung auf „freie“ Termine entfallen. Kassenärztliche Vereinigungen sollen den Meldeumfang im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festlegen. Die Regelung ist nicht ausdrücklich auf Akut- oder Folgetermine begrenzt. Aus Sicht des BVHNO könnten Praxen damit verpflichtet werden, Termine für die Terminservicestellen bereitzustellen, obwohl diese bereits für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten eingeplant sind.

Terminvergabe: HNO-Praxen brauchen medizinischen Entscheidungsspielraum

HNO-Präsident Löhler erklärt: „Plötzliche Hörminderungen, starkes Nasenbluten oder ein Tumorverdacht erfordern eine andere Terminplanung als Hördiagnostik, Allergiebehandlungen oder postoperative Kontrollen. Untersuchungsdauer, Personal und apparative Ausstattung müssen dabei berücksichtigt werden.“ Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte müssen deshalb selbst festlegen können, wann welche Untersuchung erfolge und welche Zeitfenster für dringliche Fälle und notwendige Nachsorgen einzuplanen seien.

Der Vorstoß zur Terminvergabe sei zudem ungeeignet, die Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu verkürzen, hebt der HNO-Facharzt aus Bad Bramstedt hervor. „Eine Meldepflicht schafft keine zusätzliche Behandlungszeit. Sie zwingt unsere Praxisteams vielmehr dazu, knappe Ressourcen nach bürokratischen Vorgaben statt nach medizinischem Bedarf zu verteilen“, kritisiert Löhler. Im Hinblick auf die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Sparmaßnahmen, die insbesondere Facharztpraxen treffen, seien jegliche Ideen von Behandlungskontingenten oder Termingarantien „geradezu absurd“, so Löhler weiter. „Milliarden kürzen und mehr Leistung verlangen – das passt nicht zusammen.“

Notfallreform: Keine Verschärfung im Eilverfahren

Der BVHNO kritisiert darüber hinaus die kurzfristige Einbringung des Antrags vor der für den 15. Oktober 2026 vorgesehenen Abstimmung. Ein derart weitreichender Eingriff brauche eine angemessene fachliche Beratung. Die angekündigte spätere Ablösung durch das Primärversorgungsgesetz rechtfertige dieses Vorgehen nicht. Löhler: „Wir fordern die Regierungsfraktionen auf, Änderungsantrag 22 zurückzuziehen, und die Abgeordneten, der Verschärfung nicht zuzustimmen.“ Der BVHNO teilt damit die Position des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), der sich kürzlich ebenfalls gegen die geplante Änderung ausgesprochen hat.