BVMed fordert eigenständigen Vergütungsweg für Telemonitoring

Dorothee Stamm auf der BVMed-Pressekonferenz (Bild: BVMed/Tina Eichner)

Auf der Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) forderte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dorothee Stamm einen eigenständigen Marktzugang, der „klare Wege in die Erstattung für smarte Lösungen der Gesundheitsversorgung aufzeigt, statt endlose Hürden aufzubauen“.

Moderne Medizintechnologien ermöglichen mit datenbasierten Lösungen und KI-Unterstützung neu organisierte Pfade in der Gesundheitsversorgung über Sektorengrenzen hinweg, konstatierte der Medtech-Verband. So könnten Berufsgruppen im Bereich Gesundheit neue Aufgaben übernehmen, bestehende Aufgaben änderten sich und Versorgung finde an anderen Orten statt. „Damit kann das aktuelle Gesundheitssystem nicht umgehen”, kritisierte Stamm. „Es bewertet und vergütet weiterhin entlang getrennter Zuständigkeiten und etablierter Pfade. Dadurch stehen der Verfügbarkeit solcher medizintechnischen Lösungen zahlreiche Hürden entgegen“, erläuterte sie.

Technologien benötigen 15 Jahre bis zum Marktzugang

Es dürfe künftig nicht mehr so sein, dass Technologien wie das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz über eine Methodenbewertung 15 Jahre bis zu einem eingeschränkten Marktzugang benötigen. „Wir haben viele smarte Lösungen und müssen Telemonitoring als eine effiziente Versorgungsform etablieren, damit Innovationen besser und schneller im System zur Verfügung stehen“, forderte die stellvertretende Vorsitzende des BVMed. Dazu gehöre unter anderem,

  • die Evidenzanforderungen an die Risiken und Einsatzbereiche anzupassen
  • das Datenmanagement als Leistung anzuerkennen und angemessen zu vergüten,
  • die Gesundheitsberufe einzubinden, Sektoren zu überwinden und Flexibilität zu ermöglichen sowie
  • den Patient:innen eine aktive Rolle zuzutrauen.

Als Praxisbeispiele aus dem Bereich des Telemonitorings nannte sie die kontinuierliche Glukosemessung bei einer Risikoschwangerschaft, die digitale Begleitung bei und nach Hüft-, Knie- und Schultergelenkersatz oder ein Monitoring klinischer Werte im häuslichen Bereich nach einem stationären Aufenthalt.

„Smart Monitoring braucht einen klaren Zugang zur Regelversorgung”

Des Weiteren sprach sich der BVMed für eine breite Definition von „Smart Monitoring“ aus, um eine kontinuierliche oder regelmäßige Erhebung medizinischer Daten mittels technischer Systeme außerhalb des professionellen Versorgungssettings, insbesondere im häuslichen Bereich, zu ermöglichen. Die Verarbeitung und Auswertung der Daten, die Betreuung der Patienten sowie das „Eskalationsmanagement“ könnten durch jeweils geeignete und qualifizierte Leistungserbringer erfolgen.

„Smart Monitoring braucht einen klaren Zugang zur Regelversorgung. Die strikte Trennung zwischen stationär und ambulant widerspricht den Versorgungswegen sowie den Interessen der Patient:innen und muss aufgehoben werden”, fasste Stamm zusammen. Neue Versorgungsprozesse auf anderen Versorgungspfaden passten nicht in die bestehenden sektorspezifischen Vergütungslogiken. Medizintechnologische Lösungen, die das ermöglichten, seien weder Hilfsmittel noch DiGA noch Investitionsgut und benötigten deshalb einen eigenständigen Vergütungsweg.