DEKV: Hebammenkreißsaal braucht Ergebnisqualität24. Februar 2025 Foto: © Sergey-Novikov/stock.adobe.com Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) mit seinen mehr als 60 Geburtskliniken und mehr als 80.000 Geburten pro Jahr will die Ergebnisqualität in der Geburtshilfe weiter verbessern. Der Hebammenkreißsaal ist ein freiwilliges und ergänzendes Betreuungskonzept, das in die reguläre Geburtshilfe im Krankenhaus integriert ist. Es ermöglicht laut DEKV Schwangeren mit geringem Geburtsrisiko eine Geburt, die eigenverantwortlich von einer erfahrenen Hebamme betreut wird. Ein Arzt wird bei auftretender medizinischer Notwendigkeit hinzugezogen. „[Die Verbesserung der Ergebnisqualität in der Geburtshilfe] bedeutet insbesondere die Förderung der natürlichen Geburt und damit im Rahmen der medizinischen Möglichkeit eine Absenkung der in Deutschland weiterhin hohen Kaiserschnittrate. Diese lag im Bundesdurchschnitt 2023 bei 32,6 Prozent“, erklärt der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch. Ziel des DEKV ist es auch, ein positives Geburtserleben zu fördern, beispielsweise durch einen angstfrei erlebten Geburtsverlauf. „Wir sind überzeugt, dass das Angebot einer hebammengeleiteten Geburt, meist als Hebammenkreißsaal bekannt, diese Ziele unterstützt“, betont Radbruch. Daher habe der DEKV gemeinsam mit Fachleuten aus der evangelischen Geburtshilfepraxis und weiteren Experten Qualitätsanforderungen für den Hebammenkreißsaal entwickelt. Diese machen Vorgaben für die Sicherheit und das Wohlergehen von Mutter und Kind, eine praxisnahe Umsetzbarkeit und für die kontinuierliche Betreuung durch eine erfahrene Hebamme. Zudem sehen sie die Anwendung eines wissenschaftlichen Instruments zur Erfassung des individuellen Geburtserlebens bei jeder im Hebammenkreißsaal betreuten Frau vor. „Mit diesen Daten aus dem Hebammenkreißsaal können wir zukünftig sehen, wie sich Ergebnisqualität und Geburtserleben entwickeln“, betont Radbruch. G-BA legt Kriterien für die Förderung fest Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) die gesetzliche Aufgabe erhalten, bis 30. Juni 2025 verbindliche Qualitätskriterien für den Hebammenkreißsaal festzulegen (§ 136a Abs. 7 SGB V). Krankenhäuser mit Kreißsälen, die auf Basis dieser G-BA Richtlinie arbeiten, erhalten eine jährliche finanzielle Förderung. Hierfür stehen bundesweit insgesamt 20 Millionen Euro jährlich zur Verfügung (§ 39 Abs. 2 S. 3 KHG). In der Vergangenheit förderten bereits Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt den Hebammenkreißsaal mit eigenen Förderprogrammen. In folgenden evangelischen Krankenhäusern wird laut DEKV das Betreuungskonzept eines Hebammenkreißsaals bereits angeboten oder es befindet sich im Aufbau:Augusta-Kranken-Anstalt gGmbH Bochum-Mitte, Bochum; Diakonie Kliniken Bad Kreuznach gGmbH; Diakonissenkrankenhaus Dresden; Evangelisches Diakoniekrankenhaus Freiburg; Evangelisches Krankenhaus Bergisch Gladbach gGmbH; Evangelisches Krankenhaus BETHESDA zu Duisburg; Evangelisches Krankenhaus Lippstadt gGmbH; Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH; Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau Krankenhausbetriebs gGmbH, Johannesstift Diakonie, Berlin; Florence-Nightingale-Krankenhaus, Düsseldorf; Johanniter-Krankenhaus Stendal; Krankenhaus Bethanien Moers; Luisenhospital Aachen; Martin-Luther-Krankenhausbetrieb GmbH, Johannesstift Diakonie, Berlin
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