Energieschutzschirm für alle Versorgungsbereiche21. September 2022 Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: Die Hoffotografen) Die Bundesärztekammer (BÄK) hat eine steuerfinanzierte Energiekostenzulage für Kliniken und Praxen gefordert. „Wir brauchen jetzt dringend eine steuerfinanzierte Energiekostenzulage für Kliniken und auch für Praxen, damit in unseren Gesundheitseinrichtungen nicht buchstäblich die Lichter ausgehen.“ Das fordert BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in der aktuellen Debatte über Soforthilfen für Gesundheitseinrichtungen aufgrund stark steigender Energiepreise und der allgemeinen Kostenentwicklung. Konkret schlägt er einen gestaffelten Zuschuss auf Grundlage der Gas- und Stromrechnungen aus dem Vorjahr vor. Operativ umgesetzt werden könnte eine solche Zulage als zusätzlicher Bundeszuschuss über den Gesundheitsfonds oder durch den Einbezug von Gesundheitseinrichtungen in das Energiekostendämpfungsprogramm der Bundesregierung. Reinhardt warnt, dass neben den Kliniken auch viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als Kleinunternehmer vor enormen Herausforderungen stehen. Die Kostensteigerungen für Energie träfen auf reglementierte Preise, weshalb Zuwächse bei Energiekosten und die gegenwärtige Inflationsentwicklung über die reguläre Vergütung nicht mehr ausgeglichen werden könnten. Er erinnert daran, dass die in den letzten Monaten bis auf acht Prozent gestiegene Inflation bei der aktuellen Honoraranpassung für das Jahr 2023 unberücksichtigt geblieben ist. Hinzu komme, dass der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durch das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rund 400 Millionen Euro entzogen werden sollen. „Wenn zusätzlich von den Praxen nun noch Kostensteigerungen für Gas und Strom von 100 Prozent und mehr gestemmt werden müssen, ist dies eine enorme Belastung. Gerade angesichts der anstehenden Grippewelle und saisonal steigender Coronazahlen im Winter muss das Gesundheitswesen krisenfest ausgestaltet werden“, so Reinhardt.
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