Erfahrungen mit dem Cannabis-Gesetz: Zwei von drei Verordnungen werden genehmigt

Cannabis
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Seit im März letzten Jahres das „Cannabis-Gesetz“ in Kraft trat, können Cannabinoide auch zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Die neue Situation verunsicherte teilweise. Jetzt wurden beim diesjährigen Schmerz- und Palliativtag in Frankfurt am Main der Entwurf einer neuen Praxis-Leitlinie und die Erfahrungen nach einem Jahr mit der neuen Verordnungssituation vorgestellt.

Tatsächlich stieg die Zahl der GKV-Verordnungen für Cannabinoid-basierte Therapien deutlich an. Insgesamt gingen bis Ende Februar 2018 bei den drei größten GKV-Kassen 16.000 Anträge ein; mehr als 10.000 wurden bewilligt. Dabei erwies sich ein unvollständiges Ausfüllen von Anträgen als schlecht: Es führte zu 15 % der Nichtbewilligungen.

Chronische Schmerzen, neuropathische Schmerzen, Spastiken und palliative Beschwerdekomplexe waren einer Befragung von 89 Ärzten verschiedener Fachrichtungen zufolge die häufigsten Verordnungsgründe, sagte Roland Herterich vom Marktforschungsinstitut Exevia. Zwar gab es anfangs mit Krankenkassen noch Reibungspunkte bezüglich des Antragsverfahrens, wie Dr. Johannes Horlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), berichtete. Inzwischen aber „haben die Krankenkassen akzeptiert, dass wir mit der Verordnung von Cannabinoiden nicht den Freizeitgebrauch unterstützen wollen, sondern schwer kranke Menschen in einer schwer kontrollierbaren Symptomsituation.“

Praxis-Leitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“

Aber immer noch stehen Bürokratismus und Unsicherheit bezüglich der Antragstellung und der Antragsbewilligung einem häufigeren Einsatz von Cannabinoiden im Wege, so Horlemann. Die DGS hat deshalb die neue Praxis-Leitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“ entwickelt. Sie soll eine Unterstützung beim Verordnen von Cannabinoiden bieten, auch im Umgang mit Krankenkassen. Cannabisblüten in der Therapie sieht der Entwurf zum Beispiel kritisch, unter anderem „aufgrund einer erheblichen Variabilität der Wirkstoffkonzentration durch Zubereitungsprozeduren“, so die DGS. Er grenzt sich zudem von krankheits- und Studienevidenz-fokussierten Ansätzen ab und ist patientenzentriert mit offenen Indikationsempfehlungen: Sie werden als „mögliche“ Indikationen genannt. Empfehlungsgrad A etwa haben neben Tumorschmerz, chronischen Schmerzen und neuropathischem Schmerz auch spastischer Schmerz bei Multipler Sklerose und nichttumorbedingter Schmerz.

Helga Brettschneider

 

Quelle: Pressekonferenz „1 Jahr Cannabis-Gesetz – Neue Wege in der Versorgung“ am 9. März 2018 im Rahmen des 29. Deutschen interdisziplinären Schmerz- und Palliativkongresses in Frankfurt am Main.

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin, Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Palliativversorgung, Deutsche Schmerzliga