Ernährungsbedingter Mehrbedarf bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen12. November 2024 Müssen Kinder und Jugendliche krankheitsbedingt eine besondere Diät einhalten, kann das einkommensschwache Familien finanziell belasten. (Foto: © Galigrafiya – stock.adobe.com) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat erstmals Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, veröffentlicht. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, bekräftigt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Dies gilt auch für die Ernährung und für die Mehrkosten, die entstehen, wenn aufgrund einer Erkrankung eine besondere Diät erforderlich wird.“ Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe können in diesen Fällen bei ihrem Jobcenter oder Sozialamt einen Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf geltend machen. Dies ist ein zusätzlicher Geldbetrag zum Regelbedarf, der die Mehrkosten der medizinisch notwendigen abweichenden Ernährung decken soll. Als Orientierungshilfe für die Bemessung dieses Mehrbedarfs gibt der Deutsche Verein regelmäßig Empfehlungen heraus. Diese sind, mangels Datengrundlagen, allerdings nur eingeschränkt auf Kinder und Jugendliche anwendbar. Diese Lücke konnte der Deutsche Verein nun schließen: Erstmalig gibt es Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs, die die speziellen Bedarfe von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. Grundlage der Empfehlungen ist ein Gutachten über Erkrankungen, die im Kindes- und Jugendalter eine Veränderung der Ernährung erfordern und ihre Kosten. Das ernährungswissenschaftlich medizinische Gutachten wurde vom Forschungsdepartment Kinderernährung (FKE) der Universitätskinderklinik Bochum in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM), der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung (GPGE) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) erstellt. Auftraggeber war der Deutsche Verein. In den Empfehlungen werden sowohl Erkrankungen benannt, die regelhaft einen Mehrbedarf auslösen, als auch solche, die in der Regel keine Mehrkosten verursachen oder deren Mehrbedarf aufgrund der individuellen Ausprägung im Einzelfall bestimmt werden muss. Der empfohlene ernährungsbedingte Mehrbedarf für Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird – differenziert nach Altersgruppen – pauschal in Prozentwerten der Regelbedarfsstufe 1 ausgewiesen.
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