Forschungsförderung zur Therapie des Prostatakarzinoms

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Die Rudolf-Becker-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft schreibt Fördergelder in Höhe von bis zu 900.000 Euro für Forschung der zur Therapie des Prostatakarzinoms aus.

Ausgeschrieben sind die Mittel für eine Förderdauer von jeweils maximal 3 Jahren. Die maximale Antragshöhe pro Projekt beträgt 450.000 Euro.

Die Gelder sollen dazu dienen, wissenschaftliche Erkenntnisse zu erzeugen oder zu vertiefen, welche die Therapie des Prostatakarzinoms, insbesondere des rezidivierten oder metastasierten Prostatakarzinoms, verbessern können. Auf eine weitere Einschränkung des Themas verzichtet die Rudolf-Becker-Stiftung bewusst, um einen möglichst großen Strauß von innovativen Forschungsideen zu generieren. Diese können auch außerhalb des Forschungs-Mainstreams liegen, wie die Stiftung in einer Pressemitteilung betont.

Personal-, Sach- und Reisekosten sind förderfähig

Gefördert werden können experimentelle, klinische oder translationale Forschungsvorhaben. Auch Teilaspekte bereits bestehender Studien sind förderungswürdig. Antragsberechtigt sind Universitätskliniken oder andere gemeinnützige Forschungszentren, die bereits Expertise in Fragestellungen der Prostatakarzinomforschung aufweisen.

Beantragt werden können Personal-, Sach- und Reisekosten. Pauschale Overheads werden nicht übernommen. Sonderkosten, die allein durch das Projekt verursacht werden (Spezialsoftware, extra angemietete Räume, universitätsinterne Dienstleistungen, o.ä.), sind nach Einzelnachweis förderfähig.

Nach eigenen Angaben entscheidet die Stiftung primär danach, wie originell und innovativ ihr die Fragestellung erscheint, wie valide die Methodik ist und inwiefern die Ergebnisse für eine künftige Versorgung relevant werden könnten. Mit einbezogen werden auch die Erfahrung der Arbeitsgruppe sowie die Einschätzung, ob die gesetzten Ziele im Antragsrahmen erreicht werden können.

Die erforderlichen Unterlagen sind in englischer oder deutscher Sprache im pdf-Format als eine einzige Datei (ohne Passwortschutz) bis zum 30.09.2026 ausschließlich per E-Mail zu richten an:

Rudolf-Becker-Stiftung
c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH
z. Hd. Hannah Hexamer
Baedekerstraße 1
45128 Essen
Tel.: 0201 8401-172
[email protected]

Elemente des Förderantrags

Die Anträge sollten einen Gesamtumfang von 18 Seiten nicht übersteigen. Als Antragsunterlagen sind einzureichen:

  • Deckblatt mit Nennung der Antragstellenden, des Projekttitels und der beantragten Förderdauer und -summe
  • Laienverständliche Zusammenfassung des Projekts, die für Veröffentlichungen der Stiftung genutzt wird (max. 1 Seite)
  • Wissenschaftliche Zusammenfassung des Projekts (max. 1 Seite)
  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 10 Seiten): Stand der Forschung, exakte Formulierung der Fragestellung, detaillierte Beschreibung der Methodik, Arbeits- und Zeitplan
  • Aufschlüsselung der beantragten Gelder nach Zeit und Verwendungszweck (max. 1 Seite)
  • Projektrelevante Publikationsliste der antragstellenden Arbeitsgruppe (max. 10 Publikationen)
  • Kurzdarstellung des wissenschaftlichen Werdeganges aller Hauptantragsteller (jew. 1 Seite)

Die Stiftung betont, dass Anträge grundsätzlich nur berücksichtigt werden können, wenn diese vollständig vorliegen. Über die Vergabe der Forschungsgelder entscheidet das Kuratorium der Stiftung nach externer Begutachtung der Anträge. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Kuratoriums ist ausgeschlossen.

(ms/BIERMANN)

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