Kassen-Spargesetz: Urologenverband fordert bundesweit einheitliche Regeln

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Der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dazu auf, die Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bundeseinheitlich zu handhaben. Zugleich kündigt der Verband ein Ende des „stillen Altruismus“ an.

In einer aktuellen Verbands-Pressemitteilung wird deutlich: Einerseits lehnen die Urologen das am 10.07.2026 von der Bundesregierung verabschiedete, aus Sicht des BvDU „untragbare“ Gesetz weiterhin vehement ab. Wie auch andere Arztgruppen haben die Urologen angekündigt, die medizinische Versorgung auf das Notwendigste zu beschränken. Andererseits scheinen sie sich inzwischen der Unausweichlichkeit bewusst zu sein, da sie nun zu pragmatischen Forderungen übergehen.

„Wir erwarten von KBV und KVen, dass sie die Verantwortung übernehmen und das Feld nicht einem Flickenteppich aus 17 unterschiedlichen Lösungen überlassen“, so der BvDU. „Unsere Mitglieder sollen sich darauf verlassen können, dass sie – unabhängig von KV-Region – unter fairen und vergleichbaren Bedingungen arbeiten.“ Der Verband fordert „verbindliche Leitplanken“ von der Definition eines „wirtschaftlich zumutbaren Leistungsangebots“ bis zum Umgang mit Praxen, „die an die Grenzen ihrer gesetzlichen Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden pro Woche stoßen“.

Gleichzeitig betont der BvDU-Vorstand, dass er seine Mitglieder „mit dieser komplexen Lage“ nicht allein lasse. Der Verband beobachte die Umsetzung in den einzelnen KV-Regionen genau, sammele die Erfahrungen seiner Mitglieder aus der Fläche und bringe diese gebündelt in die Gespräche mit KBV, GKV-Spitzenverband und Politik ein. Der Berufsverband kündigt an, seine Mitglieder zentral und über seine Landesverbände laufend über den aktuellen Stand zu informieren.

Schluss mit Altruismus“ nach politischem Vertrauensbruch

Der BvDU bringt in der jüngsten Aussendung noch einmal auf den Punkt, woran sich die Ärzte stoßen: Das Gesetz „bedeutet einen Vertrauensbruch der Politik, erst Mehrarbeit verpflichtend einzuführen – 25 Stunden Sprechstunde/Woche, dabei fünf Stunden offene Sprechstunde – kombiniert mit einer zusätzlichen Vergütung, um dann die Mehrarbeit zu belassen, die Vergütung aber nach nur wenigen Jahren ersatzlos zu streichen“. Erstmals werde Honorar gekürzt bei gleicher Leistungsanforderung, dies sei ein Paradigmenwechsel.

Die Konsequenz laut BvDU: „Der jahrzehntelange stille Altruismus vieler Praxisinhaberinnen und -inhaber, Leistungen zu erbringen, auch, wenn sie nicht kostendeckend honoriert werden – ist an sein Ende gekommen“. Wer Praxen finanziell derart unter Druck setze, könne nicht gleichzeitig erwarten, dass das Versorgungsniveau unverändert bleibt. „Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik der Kassen bedeutet zwangsläufig ein einnahmenorientiertes Versorgungsangebot der Praxen“, betont der Berufsverband.

(ms/BIERMANN)

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