G-BA-Beschluss: Abnehmspritze auch bei starkem Übergewicht keine Kassenleistung28. März 2024 Am 21. März 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass das zur Gewichtsreduktion zugelassene Fertigarzneimittel Wegovy® als „Lifestyle-Arzneimittel“ auch weiterhin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird – selbst bei krankhaftem Übergewicht. Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Solche Arzneimittel gelten als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Dieser gesetzliche Verordnungsausschluss greift auch für das Fertigarzneimittel Wegovy mit dem Wirkstoff Semaglutid, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist. Der G-BA hat den Ausschluss als Kassenleistung kürzlich durch einen Beschluss formal nachvollzogen und Wegovy, auch bekannt als „Abnehmspritze“, in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage II – Lifestyle-Arzneimittel) entsprechend gelistet. Die gesetzliche Regelung zum Verordnungsausschluss galt aber bereits zuvor, wie der G-BA in einer Mitteilung zum aktuellen Beschluss betont. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und bei anderen Indikationen wie dem Diabetes mellitus Typ 2 angewendet werden, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss. Eigenen Angaben zufolge hatte sich der G-BA im Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf mit Forderungen auseinandergesetzt, für Wegovy Sonderregelungen zumindest bei starkem Übergewicht (ab einem Body-Mass-Index über 30 kg/m2) aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen in diesen Fällen zu treffen. Einen solchen Entscheidungsspielraum sah der G-BA aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses jedoch nicht. Der Beschluss tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Ein Wirkstoff – drei Fertigarzneimittel Das pharmazeutische Unternehmen bringt den Wirkstoff Semaglutid für verschiedene Anwendungsgebiete und unter jeweils anderen Produktnahmen auf den Markt: Wegovy, Rybelsus® und Ozempic®. Wegovy ist – ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität – für adipöse oder stark übergewichtige Patientinnen und Patienten zur Gewichtsregulierung zugelassen. Aufgrund des Anwendungsgebietes „Gewichtsregulierung“ gilt der gesetzliche Verordnungsausschluss. Deshalb kann Wegovy auch nicht im jüngst vom G-BA beschlossenen DMP Adipositas berücksichtigt werden – der G-BA hat hier keinen Ermessensspielraum. Rybelsus/Ozempic sind zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen: Eine Verordnung ist in diesem zugelassenen Anwendungsgebiet seit Markteintritt in Deutschland möglich – die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten.
Mehr erfahren zu: "Merz sieht Gerechtigkeitsproblem bei Kassen- und Privatpatienten" Merz sieht Gerechtigkeitsproblem bei Kassen- und Privatpatienten Die schwarz-rote Koalition ringt um Akzeptanz für die geplanten Reformen im Renten- und Gesundheitsbereich. Nun räumt Bundeskanzler Friedrich Merz ein, dass die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten das Gerechtigkeitsempfinden […]
Mehr erfahren zu: "Sacubitril/Valsartan schützt die Nieren bei Frauen und Männern gleichermaßen" Weiterlesen nach Anmeldung Sacubitril/Valsartan schützt die Nieren bei Frauen und Männern gleichermaßen Der Wirkstoffkomplex Sacubitril/Valsartan senkt bei Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz das Risiko schwerer renaler Ereignisse und bremst den Verlust der Nierenfunktion. Der renoprotektive Nutzen ist aktuellen Daten zufolge unabhängig vom […]
Mehr erfahren zu: "Umfrage zu Reanimation: Es mangelt nicht am Willen, sondern an Handlungssicherheit" Umfrage zu Reanimation: Es mangelt nicht am Willen, sondern an Handlungssicherheit Eine aktuelle repräsentative Umfrage verdeutlicht: Es mangelt weder an Einsicht noch an der Bereitschaft der Deutschen, im Ernstfall Wiederbelebungsmaßnahmen zu starten. Was zur Umsetzung fehlt, ist die Handlungssicherheit.