G-BA prüft neue ambulante Untersuchungsmethode für chronische koronare Herzkrankheit21. Februar 2022 Abbildung: ©momius – stock.adobe.com Auf Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfen, ob die Computertomographie-Koronarangiographie (CTA) bei einem Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit (KHK) die derzeitige Diagnosestellung verbessert. Ist der medizinische Nutzen anhand wissenschaftlicher Studien belegt, kann die Methode in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden. „Der G-BA wird über eine öffentliche Bekanntmachung des Beratungsthemas umgehend erste fachliche Einschätzungen auf Fragen zur Diagnostik bei KHK, zum Nutzen und zur medizinischen Notwendigkeit sowie zur Wirtschaftlichkeit und den Voraussetzungen der Anwendung einholen“, erklärte der Ausschuss am Donnerstag in Berlin. Vor allem wissenschaftliche Fachgesellschaften, Sachverständige der medizinischen Wissenschaft und Praxis, Spitzenverbände der Selbsthilfegruppen und Patientenvertretungen sowie Verbände von Leistungserbringern und Medizinprodukteherstellern und die jeweils betroffenen Hersteller von Medizinprodukten seien gebeten, sich anhand des Fragebogens zu äußern. Parallel beauftragt der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den aktuellen medizinischen Wissensstand zur CTA zur Diagnosestellung bei einem Verdacht auf KHK zu recherchieren, darzustellen und zu bewerten. Der Abschlussbericht des IQWiG wird für das erste Quartal 2023 erwartet. Auf Basis dieser Bewertung und der eingeholten ersten Einschätzungen wird der G-BA beraten, ob und inwieweit – d. h. für welche genaue Indikation und unter welchen qualitätssichernden Anforderungen – die CTA eine neue ambulante Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein sollte. Hält der Unterausschuss Methodenbewertung des G-BA seine Beratungen für weitestgehend abgeschlossen, haben die gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeberechtigten die Gelegenheit, sich schriftlich und gegebenenfalls auch mündlich zu dem Beschlussentwurf zu äußern. Nach Auswertung der schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen legt der Unterausschuss dem Plenum des G-BA eine Empfehlung zum Ergebnis des Bewertungsverfahrens vor: Dies wird nach Angaben des G-BA bis Februar 2024 der Fall sein.
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