Gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Aktionsplan Wiederbelebung von GRC und BVMed10. April 2024 Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. Foto: ©Jan Röhl/DGUV Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist als Unterstützer dem Aktionsplan Wiederbelebung vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) und dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) beigetreten. Die Organisationen des Aktionsplans fordern konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten (weitere Details hier). Der Aktionsplan schlägt unter anderem vor, Beschäftigte regelmäßig zum Thema Wiederbelebung zu sensibilisieren sowie überall dort, wo es die Gegebenheiten erfordern, automatisierte externe Defibrillatoren (AED) verpflichtend am Arbeitsplatz vorzusehen. Weitere Unterstützer des Aktionsplans sind das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und die Deutsche Herzstiftung. Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV, erläutert: „Die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb ist eine Kernaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung. Diesem Auftrag kommen die Unfallversicherungsträger durch entsprechende Anforderungen zu Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe im Betrieb nach. Meist geht es dabei um die Akutversorgung von Unfällen, aber Menschen können in ihrem Arbeitsalltag auch einem Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Zur Verbesserung der Überlebenschancen ist dann eine sofort beginnende Wiederbelebung essenziell. Dazu ist auch eine breit angelegte Information der Bevölkerung erforderlich, um Äufzuklären und zur Ersten Hilfe zu motivieren. Durch die Ausbildung von fast zwei Millionen betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern tragen die Unfallversicherungsträger hierzu bereits aktiv bei. Weiterhin kann der Einsatz von AED eine wirksame Maßnahme zur Wiederbelebung darstellen.“ „Wir freuen uns, dass die DGUV Teil der Initiative ist. Die DGUV ist mit ihrem Regelwerk ein wichtiger Partner für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Sachen Arbeitssicherheit. Sie kann eine entscheidende Rolle spielen, noch mehr für das Thema Wiederbelebung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren“, so die Initiatoren der gemeinsamen Pressemeldung von GRC und BVMed Prof. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln, sowie BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. „Der plötzliche Herztod muss stärker als Aspekt auch der Arbeitssicherheit verstanden werden. Anders als bei vielen anderen Gefahren am Arbeitsplatz geht es hierbei nicht nur um Prävention, sondern vor allen Dingen auch um Hilfeleistung. Dazu gehören niedrigschwellige Informationsangebote zur Wiederbelebung und eine gute Verfügbarkeit von AED am Arbeitsplatz“, so Böttiger und Möll.
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