GKV-BStabG: Last-minute-Änderungsanträge gefährden psychotherapeutische Versorgung

Durch die geplanten Einschnitte in die Vergütung von Psychotherapeuten könnte die Gesprächstherapie künftig bald wieder eine Selbstzahlerleistung werden. (Foto: © loreanto – stock.adobe.com)

Wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch den Bundestag wurden noch zahlreiche Änderungsanträge eingereicht. Darunter ist auch ein Antrag zur Streichung der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen. Psychotherapeuten fürchten dadurch substanzielle Lücken in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Kurz vor der finalen Beschlussfassung des Gesetzentwurfes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) wurden noch zahlreiche Änderungsanträge eingereicht, die dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zufolge „für den schon jetzt massiv überlasteten Bereich der psychotherapeutischen Versorgung weitere negative Auswirkungen bedeuten.

So sieht beispielsweise Änderungsantrag Nr. 15 den Wegfall der Angemessenheitsprüfung zur Sicherstellung einer im Vergleich zu Ärzten fairen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vor. Diese habe das Bundessozialgericht (BSG) im Jahr 1999 entsprechend des Gebotes der Honorarverteilungsgerechtigkeit verfassungsrechtlich hergeleitet, um der Kernproblematik der strikten Zeitgebundenheit psychotherapeutischer Leistungen Rechnung zu tragen, erklärte der BDP.

Psychotherapie ist bereits am Belastungslimit

Diese Vorgehensweise werfe nicht nur ein fragwürdiges Licht auf den parlamentarischen Prozess, sondern gefährde vor allem die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung und sorge für Verunsicherung, ohne mittelfristig zu sparen, kritisierte der Berufsverband.

In Zeiten eines steigenden Bedarfs, langer Wartezeiten und einer regionalen Unterversorgung, arbeiteten Psychotherapeuten bereits am Belastungslimit. „In der aktuellen Ausarbeitung birgt der Gesetzentwurf nun ein unkalkulierbares Risiko für die wirtschaftliche Existenz psychotherapeutischer Praxen. Eine Verknappung des psychotherapeutischen Angebots wird vom Gesetzgeber wissentlich in Kauf genommen, die auch mit einer Übergangsfrist für eine extrabudgetäre Vergütung für laufende Therapien bis Ende 2027 nicht aufgehalten werden kann“, heißt es einer Pressemitteilung des Berufsverbandes.

Warnung vor großen Versorgungslücken

„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht, psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen“, warnte auchhAndrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Folge wären substanzielle Lücken in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. „Das Ergebnis sind weniger Therapieplätze, längere Wartezeiten, längere Krankheitszeiten, mehr Krankengeldtage. Das kann niemand wollen“, betonte Benecke und forderte eine grundlegende Nachbesserung bis Ende des Jahres.

Psychotherapie werde „faktisch kaputt gemacht“, kritisierte der Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerks, Dieter Adler. „Wenn der Beruf wirtschaftlich derart unberechenbar gemacht wird, werden Praxen ihre Kassenplätze reduzieren, auf Privatbehandlung ausweichen oder ganz aus der Versorgung aussteigen. Dann wird Psychotherapie für viele Menschen wieder zu dem, was sie vor Jahrzehnten war: eine Hilfe für diejenigen, die sie sich leisten können“, warnte Adler.