GRC: Telefonreanimation muss auch in Deutschland verpflichtend eingeführt werden15. Oktober 2021 Foto: ©Chalabala – stock.adobe.com Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die telefonische Anleitung zur Wiederbelebung durch eine Rettungsleitstelle (Telefonreanimation) in Deutschland bisher nicht ausreichend durchgeführt wird. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) fordert deshalb die flächendeckende verpflichtende Umsetzung der Telefonreanimation in ganz Deutschland. Pro Jahr erleiden mindestens 70.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislaufstillstand – die dritthäufigste Todesursache. Davon überlebt bisher nur etwa jede zehnte betroffene Person. Der GRC weist im Rahmen des World Restart a Heart Day am 16. Oktober darauf hin, dass Anwesende mit einer sofortigen Reaktion hier ganz einfach helfen und die Überlebensrate verdreifachen können. Doch viele Menschen wüssten nicht, was genau sie in dieser Situation tun müssen. Hier kommt die Telefonreanimation ins Spiel. „Wenn Sie den Notruf wählen, erklärt die Disponentin oder der Disponent mit einfachen Worten, wie man eine effektive Herzdruckmassage ausführen kann, auch wenn man nicht darin trainiert ist,“ erklärt Prof. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC. Die Telefonreanimation müsse nur neun Mal durchgeführt werden um ein Leben zusätzlich zu retten. Eine aktuell durchgeführte Studie des GRC gemeinsam mit der Klinik für Anästhesiologie und Operativen Intensivmedizin der Uniklinik Köln, der ADAC-Stiftung und mit Unterstützung des Fachverbandes Leitstellen e.V., an der 166 von 249 Rettungsleitstellen teilnahmen, zeige zwar erfreulicherweise, dass alle Rettungsleitstellen die Telefonreanimation grundsätzlich durchführen. Doch eine Umsetzungsquote von über 80 Prozent bei Anrufen mit Herz-Kreislaufstillstand werde nur in weniger als der Hälfte aller teilnehmenden Rettungsleitstellen erreicht, bemängelt der GRC. Daher fordert der Rat – neben der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Wiederbelebung (ichrettedeinleben.de) – die verpflichtende bundesweite Durchführung von Telefonreanimationen in allen Rettungsleitstellen. Auch 78 Prozent der befragten Leitungen der Rettungsleitstellen befürworten laut GRC eine solche gesetzliche Verpflichtung.
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