BVA: Hände weg von der Terminhoheit der Praxen!

Symbolbild:©akf-stock.adobe.com

Der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands (BVA) lehnt die mit Änderungsantrag 22 zur Reform der Notfallversorgung vorgesehene Verschärfung der Terminmeldepflicht entschieden ab.

Die geplante Regelung drohe laut BVA, die eigenverantwortliche Organisation der ambulanten Versorgung erheblich einzuschränken. Deshalb fordert der BVA die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Änderungsantrag abzulehnen und die ärztliche Terminhoheit zu schützen.

Der BVA kritisiert, dass ein so grundlegender Eingriff in die Autonomie und Organisation der Praxen erst nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss und kurz vor der Bundestagsberatung per Änderungsantrag eingebracht wird. Damit werde eine offene und demokratische Diskussion erschwert. Es entstehe erneut der Eindruck, dass die Regierung Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung nicht als Partner bei der Lösung der drängenden medizinischen Versorgungsfragen versteht.

Die Augenarztpraxen stehen dem BVA zufolge bereits heute unter erheblichem Druck: Die Nachfrage nach augenärztlichen Leistungen steige, während qualifiziertes Personal, Behandlungsräume und diagnostische Geräte nicht beliebig vermehrt werden könnten. Gleichzeitig müssten Praxen ihre Abläufe so organisieren, dass dringliche Befunde, akute Beschwerden, notwendige Kontrollen und planbare Untersuchungen medizinisch sinnvoll und sicher versorgt würden. Eine zusätzliche staatliche Steuerung der Praxiskalender greift nach Ansicht des BVA unmittelbar in diese Verantwortung ein.

„Unsere Praxen sind keine staatlich verwalteten Terminvergabestellen. Sie sind eigenverantwortlich geführte wirtschaftliche Unternehmen, in denen wir Medizin unter hoher fachlicher, personeller und finanzieller Verantwortung erbringen. Wer verbindlich vorschreiben will, welche und wie viele Termine eine Praxis für bestimmte Vermittlungswege bereitstellen muss, greift in die unternehmerische Freiheit und in die ärztliche Verantwortung ein. Das ist eine rote Linie.“, erklärt Daniel Pleger, 1. Vorsitzender des BVA.

Ärztliche Entscheidungen lassen sich nicht durch Terminkontingente ersetzen

Aus Sicht des BVA ist dies besonders problematisch für die ambulante Augenheilkunde. Ob eine Patientin oder ein Patient kurzfristig untersucht werden muss, ob eine Verlaufskontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt erforderlich ist oder ob eine Untersuchung wegen ihrer Komplexität mehr Zeit benötigt, könne nicht anhand pauschaler Kontingente entschieden werden. Die Terminplanung müsse sich an medizinischen Erfordernissen, dem individuellen Behandlungsbedarf und den real verfügbaren Ressourcen orientieren.

Dr. Inger Lüdeke, Vorstandsmitglied des BVA, betont: „Ein Terminkalender ist kein ungenutzter Vorrat, aus dem sich beliebig Termine herauslösen lassen. Hinter jedem Termin stehen konkrete medizinische Aufgaben, Mitarbeitende, Untersuchungsgeräte und eingeplante Behandlungszeiten. Wir müssen auch auf akute Beschwerden reagieren, zeitkritische Befunde abklären und notwendige Kontrollen zuverlässig gewährleisten. Werden Praxen zu festen Kontingenten verpflichtet, ohne diese Zusammenhänge zu berücksichtigen, gefährdet das eine bedarfsgerechte Versorgung.“

Praxen sind wirtschaftliche Unternehmen – Versorgung braucht Verlässlichkeit

Der BVA betont, dass niedergelassene Augenärztinnen und Augenärzte die wirtschaftliche Verantwortung für ihre Praxen tragen. Sie finanzieren Personal, Räume, Medizintechnik, Digitalisierung und laufenden Betrieb und müssen zugleich eine hochwertige Versorgung sicherstellen. Diese Verantwortung setzt dem BVA nach voraus, dass sie ihre vorhandenen Kapazitäten eigenständig und sachgerecht planen können.

Der BVA hält es deshalb für grundsätzlich verfehlt, die Lösung des Terminproblems in einer immer stärkeren administrativen Steuerung der Praxen zu suchen. Wer zusätzliche Termine verlange, müsse auch die Voraussetzungen dafür schaffen. Dazu gehöre eine verlässliche Finanzierung, ausreichend qualifiziertes Personal und realistische Vorgaben, die die tatsächlichen Versorgungsbedingungen berücksichtigten.

„Es ist ein Widerspruch, von den Praxen immer mehr Versorgung zu erwarten und ihnen gleichzeitig die Entscheidung über den Einsatz ihrer begrenzten Ressourcen zu entziehen. Mehr Bürokratie und verpflichtende Terminkontingente schaffen weder zusätzliche Augenärztinnen und Augenärzte noch zusätzliche Untersuchungsräume. Wer die ambulante Versorgung stärken will, muss die Niederlassung attraktiver machen und die vorhandenen Strukturen unterstützen, statt sie weiter zu reglementieren.“, so Pleger.

Gute Patientensteuerung ja – Fremdsteuerung der Praxen nein

Der BVA unterstützt das Ziel, Patientinnen und Patienten schnell und zuverlässig in die medizinisch geeignete Versorgung zu vermitteln. Eine funktionierende Akut- und Notfallversorgung sei auf klare Zuständigkeiten, eine nachvollziehbare Ersteinschätzung und eine gute Zusammenarbeit der beteiligten Versorgungsbereiche angewiesen.

Eine wirksame Patientensteuerung darf dem BVA zufolge jedoch nicht mit der zentralen Verfügung über die Terminkalender einzelner Praxen verwechselt werden. Vermittlungsangebote müssten sich an tatsächlich verfügbaren Kapazitäten orientieren und die medizinische Dringlichkeit berücksichtigen. Die fachliche Entscheidung darüber, welche Behandlung wann erforderlich sei und wie sie unter den konkreten Bedingungen einer Praxis sicher erbracht werden kann, müsse bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verbleiben.

Der BVA fordert daher, Änderungsantrag 22 in der vorgesehenen Form abzulehnen. Die ärztliche Terminhoheit müsse gewahrt bleiben. Eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung könne nur gelingen, wenn die Politik die ambulanten Strukturen stärkt, anstatt ihre Handlungsfähigkeit durch zusätzliche Verpflichtungen einzuschränken.