Immuntherapie und Operabilität beim Lungenkarzinom: Aktualisierte Living Guideline gibt neue Empfehlungen

Abbildung: Vadym/stock.adobe.com

Systemtherapie beim Kleinzelligen Lungenkarzinom (SCLC), Bewertung der Operabilität bei Nichtkleinzelligen Lungenkrebs (NSCLC) und interventionelle Therapieverfahren ‒ unter anderem darum geht es bei der neuen Fassung der S3-Leitlinie „Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Lungenkarzinoms”.

Die Living Guideline zu Lungenkrebs ist ab sofort in einer aktualisierten Fassung abrufbar. Federführend verfasst wurde sie von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG). Daneben waren noch 29 weitere Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt.

Laut Angaben des Robert Koch-Institutes erkrankten im Jahr 2023 rund 24.900 Frauen und 33.500 Männer an Lungenkrebs. Die Fünf-Jahres-Überlebensrate liegt für Frauen bei rund 25 Prozent und für Männer bei 19 Prozent. Bei etwa 20 Prozent der diagnostizierten Tumoren handelt es sich um SCLC.

„Auch 2026 gibt es zahlreiche neue und überarbeitete Empfehlungen, die dazu beitragen, moderne Therapien noch gezielter einzusetzen und die Versorgung unserer Patienten weiter zu verbessern“, erklärt Prof. Wolfgang Schütte, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin II am Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau. Gemeinsam mit Dr. Sylvia Gütz, Chefärztin der Abteilung Innere I am St. Elisabeth-Krankenhaus Leipzig, und Dr. Wiebke Nehls, Chefärztin der Klinik für Palliativmedizin und Geriatrie am Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin, koordinierte Schütte die Leitlinienarbeit.

Als Living Guideline wird die Leitlinie seit 2024 fortlaufend aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

Operabilität beim NSCLC erstmals systematisch in drei Dimensionen bewertet

Ein Schwerpunkt der Aktualisierung betrifft die Therapieentscheidung beim NSCLC in den Stadien II und III. Die Leitlinie empfiehlt weiterhin die Operation als bevorzugten kurativen Ansatz, sofern diese möglich ist. Ist eine Operation nicht möglich, was insbesondere im fortgeschrittenen Stadium der Fall ist, werden verschiedene multimodale Konzepte angewandt.

Neu ist eine strukturierte Bewertung der Respektabilität und Operabilität anhand technischer, funktioneller und onkologischer Kriterien. „Die Frage, ob ein Tumor operiert werden kann, lässt sich heute nicht mehr mit einem einzelnen Parameter beantworten“, erläutert Gütz. „Die neuen Empfehlungen schaffen eine fundierte Grundlage für individuelle Therapieentscheidungen und stärken die Rolle interdisziplinärer Tumorboards.“

Wolfgang Schütte, Sylvia Gütz und Wiebke Nehls (v.l.) haben die Arbeit an der aktualisierten Leitlinie koordiniert. (Fotos: Krankenhaus Martha-Maria/Halle, Dölau); privat: Helios Klinikum Emil von Behring GmbH)

Erstmals wird also nun die Operabilität systematisch in drei Dimensionen bewertet. Dies geschieht anhand folgender Fragestellungen und Beurteilungen (technisch, funktionell und onkologisch): Ist der Tumor resektabel? Verträgt der Patient die Operation? Und schließlich: Ist eine vollständige Tumorentfernung mit einer besseren Prognose für den Patienten möglich?

Neu sind dazu standardisierte Diagnostikpfade zur präzisen Beurteilung der Operabilität sowie klare Empfehlungen zur multimodalen Therapie: Bei resektablen Tumoren kommt neoadjuvante Immunchemotherapie zum Einsatz. Bei unsicherer Operabilität soll die Empfehlung zur multimodalen Therapie erst nach erweiterter Diagnostik im Tumorboard und unter besonderer Berücksichtigung der Patientenwünsche erfolgen.

Auch die operativen Verfahren werden durch neue Empfehlungen genauer definiert, so beispielsweise die Kriterien für minimalinvasive Lobektomien (VATS/RATS) oder die Indikation für Manschettenresektionen zur Pneumonektomie-Vermeidung. Zudem wurde das Alter als alleiniges Ausschlusskriterium gestrichen – hier soll nun eine individuelle, interdisziplinäre Risikoabwägung stattfinden.

Das Lebensalter allein soll künftig nicht mehr als Ausschlusskriterium für eine Operation herangezogen werden.

Große Fortschritte in der Systemtherapie des SCLC berücksichtigt

60 bis 70 Prozent aller Patienten mit einem neu diagnostizierten SCLC befinden sich zum Zeitpunkt der Diagnosestellung bereits im palliativen Stadium IV. Die Therapie zielt daher auf Lebensverlängerung und -qualität ab. Für diese Patienten im fortgeschrittenen Stadium kann laut der aktualisierten Leitlinie das gute Ansprechen auf Checkpoint-Inhibitoren in Kombination mit einer Chemotherapie durch eine Erhaltungs-Chemotherapie konsolidiert werden.

„Durch die Einführung des T-Cell-Engagers Tarlatamab nach Versagen der ersten Therapielinie gibt es eine vollkommen neue Therapieoption, die ein langfristiges Ansprechen in dieser bisher schwierigen Behandlungssituation ermöglicht“, erklärt Schütte. 

Durch die Checkpoint-Inhibitoren zusätzlich zur Chemotherapie sei ein neuer Standard etabliert worden, der das progressionsfreie Überleben und das Gesamtüberleben deutlich verbessert, sagt Schütte. „Wir haben nun erstmals Daten, die ein Langzeitüberleben von drei Jahren zeigen. Die Studien zeigen klare Vorteile der kombinierten Therapie im Vergleich zur alleinigen Chemotherapie.“

Darüber hinaus wurden die Empfehlungen durch die Zulassung neuer Substanzen und Substanzkombinationen in der Behandlung früher und fortgeschrittener Stadien des NSCLC aktualisiert.

Und schließlich stärken die neuen Empfehlungen auch eine noch stärker auf den Patienten und seine Erkrankung zugeschnittene Behandlung. „Die Therapie des Lungenkarzinoms wird immer individueller“, betont Nehls. „Die aktualisierte Leitlinie unterstützt dabei, Therapieentscheidungen noch stärker an den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Patientinnen und Patienten auszurichten.“

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