Intensivmediziner und Krankenhausgesellschaft dementieren Betrugsvorwürfe14. Juni 2021 Foto: ©patrikslezak – stock.adobe.com Manipulierte Intensivbettenzahlen um Freihaltepauschalen zu kassieren? Sowohl die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wehren sich vehement gegen diesen Vorwurf. Ein zitiertes Schreiben aus dem Robert Koch-Institut (RKI) im noch unveröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofes sorgt bereits für Aufregung und gibt Anlass für zahlreiche Spekulationen. Die gemeldeten freien Intensivbetten im DIVI-Intensivregister könnten durch die meldenden Kliniken künstlich reduziert worden sein, um Freihaltepauschalen zu kassieren, so der Vorwurf. Die Daten seien daher wissentlich nicht mehr für eine Bewertung der Situation geeignet gewesen. Die DIVI betont in einer Stellungnahme deshalb nochmals ausdrücklich: „Das DIVI-Intensivregister und die hierin abgefragten Daten aller Intensivstationen mit Akutversorgung in Deutschland, rund 1330 an der Zahl, sind und waren zu jeder Zeit belastbar – zur Bewertung der Pandemie und der Lage auf den Intensivstationen.“ Als wissenschaftliche Fachgesellschaft und als Mediziner würde die DIVI ihre Aussagen und Meinungen nicht auf einzelne Daten stützen, wie auch nicht auf eine einzige Quelle. Vielmehr würden sie ihre Meldungen im DIVI-Intensivregister mit anderen Daten und weiteren Experten abgleichen, beispielsweise aus dem weiteren Surveillance-System IVENA. Durch zahlreiche Mechanismen und Kontrollinstanzen könne kein Betrug mit Intensivbetten im großen Stil stattgefunden haben. „Die DIVI hat keinen Hinweis darauf, dass eine bewusste Falschmeldung der Krankenhäuser erfolgt ist. Wir weisen den Verdacht entschieden zurück, Kliniken würden sich im großen Stil durch bewusste Falschmeldungen bereichern“, heißt es daher von der DIVI. Die DKG sieht in den Vorwürfen um angeblich nicht vorhandene Intensivbetten und ungerechtfertigter Ausgleichszahlungen eine „verzerrende Berichterstattung’“ und prüft sechs der Behauptungen in einem eigens dazu erstellten Faktencheck. „Es gibt weder konkrete Hinweise noch belegbare Vorwürfe gegen ein Krankenhaus. Auch der Bundesrechnungshof hat keinen Verdacht geäußert“, heißt es darin. Die DKG erklärt unter anderem, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um Ausgleichszahlungen zu erhalten, wie es zu schwankenden Intensivbettenzahlen kommt sowie weshalb Krankenhäuser während der Pandemie nicht finanziell von den Ausgleichszahlungen profitieren. „Für das Jahr 2021 erfolgt immer ein Ganzjahresausgleich, der am Ende des Jahres die Erlöse und Ausgleichszahlungen 2021 mit den Erlösen des Jahres 2019 gegengerechnet. Das bedeutet konkret, dass für die Krankenhäuser kein finanzieller Anreiz existiert, ungerechtfertigt Freihaltepauschalen zu erzielen, die am Jahresende ohnehin zurückgezahlt werden müssten“, so die DKG. Mit Blick auf die katastrophalen Zustände in anderen Ländern verweist die Gesellschaft darauf, dass die besonders hohen Intensivkapazitäten in den Kliniken und der unermüdliche Einsatz des hochmotivierten Personals in Deutschland dazu führten, dass Corona-PatientInnen stets gut behandelt werden konnten. Die gute Versorgung sei daher kein Beleg für die Behauptung, die Pandemie sei schlimmer gerechnet worden als sie eigentlich war. (ah)
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