IQWiG bestätigt Nutzen Systemischer Therapie für Kinder und Jugendliche23. August 2022 Foto: © Photographee.eu – stock.adobe.com Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat einen Prüfbericht veröffentlicht, der den Nutzen systemischer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in fünf großen Diagnosebereichen feststellt. Die beiden systemischen Fachverbände erwarten nun die Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen auch für Kinder und Jugendliche. Für ihren Bericht hatten die Forschenden des IQWiG etliche wissenschaftliche Studien ausgewertet und die Ergebnisse in einem gut 600 Seiten umfassenden Bericht zusammengefasst. Darin bescheinigen sie der Systemischen Therapie in den fünf Bereichen – Essstörungen, Angst- und Zwangsstörungen, Depressionen, Drogenabhängigkeit und bei den im psychotherapeutischen Alltag besonders häufig vorkommenden „gemischten Störungen“ – Wirksamkeit. Um als psychotherapeutische Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt zu werden, müssten Wirksamkeitsnachweise in mindestens vier Bereichen erbracht werden, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF). Sinkender Cannabiskonsum und Hilfe bei Essstörungen Die vom IQWiG vorgelegte vorläufige Nutzenbewertung „Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen“ basiert auf der Auswertung von 37 randomisierten kontrollierten Studien. Diese zeigen im Anwendungsbereich „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ Vorteile für die Systemische Therapie im Vergleich zu den bislang von den Krankenkassen gemäß Psychotherapie-Richtlinie erstatteten Psychotherapieverfahren („Richtlinientherapie“). So waren beispielsweise in einer Studie mit 450 Cannabiskonsumenten im Alter zwischen 13 und 18 Jahren sowohl der Cannabisgebrauch als auch die Anzahl der Symptome einer Cannabiskonsumstörung nach der Systemischen Therapie geringer als nach einer Richtlinientherapie. Bei Essstörungen lässt sich laut IQWiG gegenüber Psychotherapien, die nicht zur Richtlinientherapie gezählt werden, und auch gegenüber sonstigen Behandlungen ein Vorteil der Systemischen Therapie ableiten. Bei affektiven Störungen wie Depressionen sowie bei Angst- und Zwangsstörungen zeigen die Daten Vorteile der Systemischen Therapie gegenüber einer Placebo- oder keiner Behandlung. Für die Anwendungsbereiche „Störungen des Sozialverhaltens“ und „Seelische Krankheit aufgrund frühkindlicher emotionaler Mangelzustände“ skizziert die IQWiG-Projektgruppe in ihrem Vorbericht jeweils Eckpunkte für Erprobungsstudien, mit denen geprüft werden kann, ob die Systemische Therapie hier die Versorgung verbessert. Anfang kommenden Jahres wird das IQWiG einen Abschlussbericht vorlegen, über den der G-BA berät und beschließt, laut Zeitplan bis spätestens Ende 2023. “Damit entscheidet sich, ob Systemische Therapie auch für die besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen als viertes Psychotherapieverfahren – neben den beiden psychodynamischen Verfahren und der Verhaltenstherapie – für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung steht”, heißt es in einer Mitteilung der DGSF. Privatversicherte können die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche bereits seit 2019 nutzen.
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