KHK-Diagnostik: G-BA schließt Phonokardiographie aus dem Leistungskatalog aus29. Oktober 2025 Die Phonokardiographie konnte zum Ausschluss einer Koronaren Herzkrankheit nicht überzeugen. (Symbolfoto: ©The KonG/stock.adobe.com) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die Phonokardiographie zur Diagnose der Koronaren Herzkrankheit (KHK) nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden darf – weder im ambulanten, noch im stationären Setting. Grundlage für die G-BA-Entscheidung ist ein Report, den das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im April dieses Jahres veröffentlicht hat (wir berichteten). Danach ist die Phonokardiographie nicht geeignet, eine KHK sicher auszuschließen und damit eine weitere Folgediagnostik unnötig zu machen. In der ausgewerteten Studie wurde bei mehr als zehn Prozent der untersuchten Personen eine KHK nicht verlässlich erkannt. Ein Vorteil der Phonokardiographie gegenüber anderen diagnostischen Verfahren bestehe damit nicht, betont der G-BA. Aufzeichnung niederfrequenter Koronargeräusche Bei der Phonokardiographie wird ein Aufnahmegerät auf der Brust platziert. Mit einem Mikrofon zeichnet es hier niedrigfrequente Koronargeräusche auf, die durch Verwirbelungen des Blutflusses in verengten Herzkranzgefäßen entstehen. Das Ergebnis fließt gemeinsam mit weiteren Patientendaten in einen Score-Wert ein, der das Risiko für eine KHK anzeigen soll. Hintergrund Die Bewertung der Phonokardiographie zum Ausschluss einer KHK geht zurück auf einen Herstellerantrag zur Erprobung der Methode. Die Beratungen für die benötigten Eckpunkte der Studie (Erprobungs-Richtlinie) stellte der G-BA aufgrund identifizierter laufender Studien zur Phonkardiographie ein. Nach Vorliegen der Studienergebnisse nahm der G-BA das reguläre Beratungsverfahren zur Bewertung der Methode für den ambulanten sowie stationären Bereich auf. (ah/BIERMANN)
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