Landarztquote: Hohe Strafe bei Vertragsbruch rechtens

Die Landarztquote soll den Hausärztemangel auf dem Land beheben. (Foto: © Marco2811 – stock.adobe.com)

Wer über die Landarztquote Medizin studiert, muss bei Vertragsbruch mit 250.000 Euro Strafe rechnen. Angemessen, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen feststellt hat. Spielräume sieht das Gericht jedoch für einige Studierende, die in die Pädiatrie wollen.

Erstmals hat ein Verwaltungsgericht die Vertragsstrafen bei der Landarztquote in Nordrhein-Westfalen für rechtmäßig erklärt. Die Richter in Gelsenkirchen sahen aber Probleme bei den ersten Fassungen des Vertragswerks und gaben zwei Klagenden recht, die lieber Kinderarzt oder -ärztin werden wollen – obwohl diese aus Sicht des Landes eigentlich gar nicht so dringend gebraucht werden. Urteile fielen am Dienstag in drei Streitfällen, insgesamt sind allein in Nordrhein-Westfalen aber mindestens 20 ähnliche Verfahren anhängig. Auch wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. 

Darum geht es bei der Landarztquote

Als erstes von insgesamt inzwischen elf Bundesländern hatte Nordrhein-Westfalen die Landarztquote 2019 eingeführt. Bewerber, die sich verpflichten, nach ihrem Studium zehn Jahre lang Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet zu werden, bekommen über die Quote auch ohne Spitzenabi einen der begehrten Studienplätze im Fach Medizin.

Verstoßen sie gegen den Deal – etwa in dem sie ihre Weiterbildung verspätet aufnehmen, oder doch nicht mehr als Landarzt tätig sein wollen – drohen Vertragsstrafen in Höhe von 250.000 Euro. 

Warum aus Sicht des Gerichts die Strafe hoch sein muss

Das Argument der Kläger, die Strafe sei insgesamt zu hoch bemessen und falle auch zu pauschal schon für kleinere Verstöße an, ließen die Richter nicht gelten. Im Gegenteil: Die Vertragsstrafe müsse so hoch ausfallen, damit diejenigen, die ihren Medizinstudienplatz erhalten hätten, nun auch ihren Teil der Forderung erfüllten, stellte das Gericht klar. Allein die hohen Kosten für ein Studium für das Land sowie die Verdienstmöglichkeiten rechtfertigten die Höhe zusätzlich, so die Richter in der mündlichen Verhandlung. 

Sonderfall: Werdende Kinderärzte mit Ursprungsverträgen 

Erfolg hatten zwei der Klagenden allerdings mit ihrem Anliegen, nach dem Quotenstudium Kinderarzt werden zu dürfen. Die Ursprungsfassung des Vertrages war aus Sicht der Richter so formuliert, dass die Bewerber davon ausgehen durften, eine Weiterbildung sei auch in der Kinder- und Jugendmedizin möglich. 

Erst 2021 war der Vertrag so verändert worden, dass nur ausdrücklich Mangelfachbereiche gemeint sind. Die Kläger mit Berufswunsch Kinderarzt, die zu den frühen Quotenstudenten gehörten, dürfen sich entsprechend weiterbilden und im Anschluss arbeiten, wo sie wollen – vorausgesetzt, es zeichnet sich dann kein akuter Mangel ab.

Seine Mandanten erzielten in einem für sie wesentlichen Aspekt aber auch einen Erfolg: Zwei der Klagenden waren bei Aufnahme des Studiums davon ausgegangen, sie könnten den Vertrag auch erfüllen, in dem sie später als Kinderärzte die Versorgung im ländlichen Raum sichern.

Gesundheitsminister sieht rechtliche Grundlagen bestätigt

In einer ersten Reaktion auf die Urteile zeigt sich der zuständige NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bestätigt darin, ein gutes Instrument für eine bessere hausärztliche Versorgung zu haben: „Ich freue mich, dass das Gericht heute die rechtlichen Grundlagen der Landarztquote in den wesentlichen Punkten bestätigt hat. Damit können wir sehr zufrieden sein“, erklärte der CDU-Politiker. Die Quote sei für die Studierenden, die sonst keinen Studienplatz hätten, ebenso eine gute Sache wir für die im Land lebenden Menschen. 

Nun gelte es, die Urteile noch einmal genau zu analysieren – auch im Blick auf die juristische Bewertung der Kinderärzte, die in den ersten drei Semestern über die Quote ins Studium kamen. Unabhängig davon warnt er die angehenden Kinderärzte: Aktuell gebe es für sie nur 17 freie Sitze im Land.