Neue Fachempfehlung veröffentlicht25. März 2022 Foto: © milanmarkovic78 – stock.adobe.com Es gibt eine neue Fachempfehlung, die sich mit der 2. Boosterimpfung für Schwangere und Stillende befasst. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM), die Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.V. (DGPGM), die AG Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e.V. (AGG), der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG) im Einklang mit der Nationalen Stillkommission (NSK) haben eine gemeinsame Fachempfehlung zur 2. Boosterimpfung für Schwangere und Stillende herausgegeben. Die Empfehlungen im Kern: Eine generelle Empfehlung zur 2. Boosterimpfung aller Schwangeren und Stillenden kann derzeit nicht ausgesprochen werden Bei individuellen Risiken entsprechend vorhandener Grunderkrankungen oder Expositionsrisiken ist eine Auffrischung ab dem 2. Trimenon und ab 3 Monaten nach 1. Auffrischung grundsätzlich möglich, wenn keine SARS-CoV-2-Infektion nach 1. Auffrischung vorlag Bei Immundefizienz oder Tätigkeit in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen sollte im Sinne der STIKO-Empfehlung die 2. Boosterimpfung auch in der Schwangerschaft (ab dem zweiten Trimenon) angeboten werden Bei Wunsch der Schwangeren / Stillenden ohne Komorbiditäten und individuellen Erkrankungs- oder Expositionsrisiken kann nach Aufklärung über den zu erwar-tenden (geringen) Zusatzschutz eine 2. Boosterimpfung als individuelle Impfent-scheidung erfolgen Unabhängig von der Beratung zu Boosterimmunisierungen soll die Aufklärung zur Grundimmunisierung und den weiteren in der Schwangerschaft empfohlenen Impfungen in die Betreuung von Schwangeren, Stillenden und deren Familien integriert sein.
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