Neuregelungen für mehr Nierenspenden11. Mai 2026 Foto: © Tom/stock.adobe.com Tausende Patienten müssen lange auf eine lebensrettende Niere warten. Nun ist ein Gesetz besiegelt, das die Aussichten verbessern soll – mit erweiterten Möglichkeiten für Organspenden. Dringend benötigte Nierentransplantationen für schwer kranke Patienten sollen künftig öfter möglich werden. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das bisher enge Grenzen für Organentnahmen bei lebenden Spendern weiter fasst. Damit wird der Kreis möglicher Spender und Empfänger vergrößert. Aufgehoben wird die Regel, dass Lebendspenden nur zulässig sind, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt. Ermöglicht werden künftig auch Spenden zwischen unterschiedlichen Paaren „über Kreuz“. Konkret geht es um das Übertragen einer Niere, wenn es unter Spenderpaaren (Spender/Empfänger) medizinisch nicht möglich ist. Künftig soll die Niere dann nicht an die geplante nahe Person, sondern an einen passenden Empfänger gehen können, der mit einem für sich vorgesehenen nahestehenden Spender ebenfalls nicht kompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an die Empfängerin oder den Empfänger des ersten Paares. Mehr als 6000 Nieren-Patienten auf Wartelisten Möglich werden mit dem Gesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auch uneigennützige anonyme Nierenspenden, ohne dass man den Empfänger kennt. Die Niere kann dann an ein nicht zusammenpassendes Spenderpaar gehen oder an jemanden auf der Warteliste. Geregelt werden außerdem Vorgaben für eine umfassendere Aufklärung und Beratung. Gespendete Organe werden dringend benötigt. Ende vergangenen Jahres warteten nach Daten der Stiftung Eurotransplant 6200 Patienten auf Nieren.
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