|
Liebe Leserinnen und Leser des Kompakt Urologie,
endlich ist es soweit: Die nunmehr achte Version der S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom ist durch. Wie bereits bei der Konsultationsfassung ersichtlich, bedeutet dies eine Abkehr von der digital-rektalen Tastuntersuchung und eine Stärkung der risikoadaptierten Früherkennung mittels Prostata-spezifischem Antigen (PSA) und Magnetresonanztomographie (MRT). Leitlinienkoordinator Prof. Marc-Oliver Grimm hofft nun, „dass der Gemeinsame Bundesausschuss auf Basis dieser Empfehlungen die Regelungen zur gesetzlichen Früherkennung prüft und entsprechend anpasst.“ Doch bis dahin werden wohl noch mehrere Leitlinienaktualisierungen folgen. Denn bereits bei der Diskussion der Konsultationsfassung gab Stefan Sauerland, Leiter des Ressorts Nichtmedikamentöse Verfahren beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, zu verstehen, dass „die Prostatakrebs-Früherkennung sicherlich nicht vor 2028 allgemein angeboten werden wird“.
Die Bestrahlung des Prostatakarzinoms kann helfen, aber auch schwere Nebenwirkungen haben. Dazu gehören Zweitmalignome, etwa an der Harnblase, aber auch paradoxe, zunächst unverständliche Fernwirkungen. Eine Analyse der kanadischen SEER-Datenbank zeigt, dass bei radiogen bedingtem sekundären Blasenkrebs nach Prostatakrebs-Therapie im Vergleich zu primärem Blasenkrebs zwar die krebsspezifische Mortalität gleich, aber die Rate der Mortalität aufgrund anderer Ursachen erhöht ist. Noch „gespenstischer“ sind die Nebenwirkungen der Radiotherapie bei Tumoren, die eine höchstkarätig in „Nature“ publizierte Studie zu Fernmetastasen zeigt: Hier kann die Strahlentherapie sogar das Wachstum fördern! Doch den Autoren ist es gelungen, den „Poltergeist“ dingfest zu machen …
Eine spannende Lektüre und eine gute Woche wünscht Ihnen
|