NVL Chronische Herzinsuffizienz, 3. Auflage: Öffentliche Konsultationsphase hat begonnen2. Juli 2019 Konsultationsphase NVL Chronische Herzinsuffizienz Bild: © ÄZQ Die überarbeitete Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz steht noch bis zum 31.07.2019 zur öffentlichen Konsultation bereit. Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, die Leitlinie kritisch zu begutachten und zu kommentieren. Die NVL soll zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz beitragen. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Gremium spricht Empfehlungen für Diagnostik und Therapie, aber auch für die Koordination zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aus. Für die 3. Auflage der Leitlinie, die jetzt zur öffentlichen Konsultation bereit steht, wurden u. a. die Inhalte der Kapitel zu Diagnostik, Therapieplanung, nicht-medikamentöser Therapie, Komorbiditäten, akuter Dekompensation, Rehabilitation und Palliativversorgung komplett überarbeitet. Die bereits für die 2. Auflage (2017) überarbeiteten Inhalte der Kapitel zur medikamentösen und invasiven Therapie sowie zur Versorgungskoordination wurden geprüft und bestätigt. Die Leitlinie betont einen individuellen Behandlungsansatz, der Begleiterkrankungen, psychosoziale Aspekte und Präferenzen der Patienten mit berücksichtigt. Diskutiert werden beispielsweise der Stellenwert körperlichen Trainings, Besonderheiten der Behandlung bei Ko- und Multimorbidität, Kriterien für eine stationäre Einweisung, Indikationen für Reha-Maßnahmen und die frühzeitige Planung für palliative Situationen. Erstellt nach den methodischen Vorgaben der evidenzbasierten Medizin, beruhen die Empfehlungen der Leitlinie sowohl auf systematisch gesuchten und bewerteten Studien, als auch auf der klinischen Expertise des multidisziplinären Expertengremiums sowie auf der Sicht von Betroffenen, die durch Patientenvertreter eingebracht wurde. Als integraler Bestandteil der NVL wurden im Zuge der Überarbeitung weitere Patientenblätter zu wichtigen Entscheidungs- oder Informationssituationen entwickelt. Diese evidenzbasierten Materialien in laiengerechter Sprache beruhen auf den Empfehlungen der NVL. Sie sollen die behandelnden Ärzte in der Beratung der Patienten unterstützen und so zur gemeinsamen Entscheidungsfindung beitragen. Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, ihre Kommentare zu den überarbeiteten Kapiteln bis einschließlich 31.07.2019 abzugeben. Diese können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen per E-Mail an [email protected] oder per Post an das ÄZQ gesendet werden. Die eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsphase an die Autorengruppe weitergeleitet, die dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung entscheidet. Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin beauftragt. Zu ausgewählten Krankheitsbildern arbeiten Experten verschiedener Organisationen zusammen, um im Rahmen der strukturierten Versorgung chronisch kranker Menschen die angemessene und evidenzbasierte Patientenversorgung darzustellen. Weitere Informationen: http://www.herzinsuffizienz.versorgungsleitlinien.de
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