Onkoderm fordert differenzierte Neubewertung des Hautkrebsscreenings

Krebsvorsorge
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Das Netzwerk onkoderm warnt davor, die Bewertung des Hautkrebsscreenings nur auf Mortalitätsdaten zu stützen. Weitere Faktoren wie eine geringere Morbidität sowie die Resultate moderner Therapien müssten stärker einbezogen werden.

Die geplante Neubewertung des Hautkrebsscreenings im Rahmen gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Kostenreduktion hat eine grundlegende Debatte über Nutzen, Zielparameter und Evidenzbasis dieses etablierten Präventionsangebots ausgelöst. In der aktuellen Diskussion steht insbesondere das Fehlen eines eindeutigen Mortalitätsrückgangs im Vordergrund.

Das bundesweite Netzwerk spezialisierter und innovativer Dermatologen onkoderm e.V. betont in seiner Stellungnahme, dass eine derart eindimensionale Betrachtung aus klinischer und versorgungswissenschaftlicher Sicht zu kurz greift. Das Hautkrebsscreening sei ein komplexes Instrument der Sekundärprävention, dessen Nutzen sich nicht ausschließlich an der Reduktion von Todesfällen bemesse, sondern ebenso an der frühzeitigen Diagnose, der Vermeidung fortgeschrittener Erkrankungsstadien sowie der Reduktion von Morbidität und Therapiebelastung. Vor dem Hintergrund erheblicher Fortschritte in der dermato-onkologischen Therapie bedürfe die bestehende Evidenz einer differenzierten Neubewertung.

Betrachtung weiterer Endpunkte erforderlich

Ziel der onkoderm-Stellungnahme ist es, zentrale Argumente für den fortbestehenden klinischen und gesundheitspolitischen Stellenwert des Hautkrebsscreenings darzulegen und eine ausgewogene, an patientenrelevanten Endpunkten orientierte Bewertung anzuregen. Dabei müssen einige Punkte obligat mit einbezogen werden, die derzeit noch nicht oder zu wenig berücksichtigt wurden.

  1. Wer Hautkrebsscreening nur daran misst, ob die Gesamtzahl der Todesfälle bereits eindeutig sinkt, blendet patientenrelevante Vorteile einer frühen Diagnose aus. Bei Hautkrebs sind Morbidität, Stadium, Tumordicke, Therapieintensität und Lebensqualität mindestens mitzubewerten.
  2. Ein Screening soll biologisch und klinisch zunächst zu einer Stadienverschiebung führen. Genau dafür gibt es Daten: Frühstadien – insbesondere Melanoma in situ und T1-Melanome – werden häufiger erkannt. Dies als „bloß fehlende Mortalitätsreduktion“ abzutun, verkennt den Mechanismus, über den Screening überhaupt wirken kann.
  3. Auch wenn der Mortalitätsnachweis schwierig ist, kann spätere Diagnose klinisch nicht als „neutral“ eingeordnet werden. Spätere Diagnosen bedeuten typischerweise höhere Tumordicke, aufwendigere Operationen, häufiger Sentinel-Lymphknoten-Diagnostik, häufiger systemische Therapie und damit mehr Morbidität sowie höhere Folgekosten.
  4. Die Mortalitätskritik stützt sich überwiegend auf Daten aus einer Ära, in der die heutigen adjuvanten und neoadjuvanten Konzepte noch gar nicht verfügbar waren. Gerade deshalb ist frühe Diagnose heute potenziell relevanter als früher: Ein früher erkanntes, noch resektables Hochrisiko-Melanom eröffnet therapeutische Optionen, die in der derzeit verwendeten Datengrundlage so noch nicht abgebildet sind.
  5. Wird der Nutzen des Screenings allein an Melanomtodesfällen gemessen, wird systematisch sein Gesamtnutzen unterschätzt. Das Programm entdeckt in großer Zahl auch Basalzell- und Plattenepithelkarzinome – also genau die Tumoren, die im Versorgungsalltag den größten Teil der Hautonkologie ausmachen.
  6. Die Ganzkörperuntersuchung identifiziert nicht nur die „Indexläsion“, sondern regelmäßig inzidentelle zusätzliche Läsionen.
  7. Der Verweis auf andere europäische Länder unterliegt ökonomischen, strukturellen und organisatorischen Einflüssen und ist als einzelnes Argument stark störanfällig. Europäische Unterschiede in Mortalität und Überleben spiegeln nicht nur Screening, sondern auch Versorgungszugang, Registerqualität, Stadium bei Diagnose und moderne Therapieoptionen wider.
  8. Melanoma in situ ist kein nebensächlicher Befund, sondern ein zentraler Screening-Endpunkt. Todesfälle allein greifen zu kurz. Richtig ist eine mehrdimensionale Bewertung aus in situ/T1-Anteilen, Breslow-Dicke, Intervallkarzinomen, Morbidität und Therapieaufwand.

Nutzenbewertung erfordert aktualisierte Evaluation

Eingeräumt werden muss laut onkoderm, dass für das deutsche populationsweite Screening bislang kein eindeutig belastbarer Beleg vorliegt, dass auf Bevölkerungsebene die Melanom- oder Hautkrebsmortalität sinkt; genau das hält auch das Bundesministerium für Gesundheit fest. Ebenso sei eine Überdiagnostik bei Melanom ein reales Thema. Daraus folge aber nicht zwingend, dass das Screening nutzlos ist, sondern eher, dass die falschen Endpunkte zu eng gewählt wurden und die Evaluation in die heutige Therapieära aktualisiert werden muss.

Die geplante Streichung des Hautkrebsscreenings sei medizinisch nicht überzeugend begründet, wenn sie fast ausschließlich auf den bisher fehlenden eindeutigen Mortalitätsnachweis abstellt. Hautkrebsscreening hat seinen plausibelsten und am besten nachweisbaren Nutzen in der früheren Diagnose – insbesondere von Melanoma in situ und T1-Melanomen – sowie in der Entdeckung zahlreicher Basalzell- und Plattenepithelkarzinome.

Gerade in der heutigen Ära adjuvanter und neoadjuvanter Melanomtherapien ist eine frühe Diagnostik klinisch relevanter als in der historischen Evidenzbasis vor 2018/2019. Eine sachgerechte Bewertung muss daher neben Todesfällen auch Morbidität, Stadium, Tumordicke, Intervallkarzinome, Therapieintensität, Lebensqualität und die Erfassung nicht melanozytärer Hauttumoren berücksichtigen, betont die Stellungnahme.

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme der onkoderm.