Stoma: Bundesversicherungsamt untersagt der DAK-Gesundheit die Ausschreibung8. Mai 2018 Foto: © gogagoxi/Fotolia Die Initiative „Faktor Lebensqualität“ begrüßt die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes, der DAK-Gesundheit die Ausschreibung der Stoma-Versorgung zu verbieten. „Das ist eine klare Entscheidung für das Wohl der Patienten und eine kräftige Ohrfeige für die DAK“, sagte Ben Bake von der Initiative „Faktor Lebensqualität“. Umso bedauerlicher sei die Ankündigung der Krankenkasse, gegen den Bescheid zu klagen. „Für die Betroffenen bedeutet das eine weitere Zeit der Unsicherheit“, so Bake. „Sie müssen nun weiter bangen, ob sie auch in Zukunft die geeignete Versorgung erhalten. Die DAK sollte auf die Klage verzichten.“ Das Bundesversicherungsamt hatte als Aufsichtsbehörde der DAK-Gesundheit die Stoma-Ausschreibung untersagt, weil es diese für nicht rechtmäßig hielt und sie im Widerspruch zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) steht. Die Initiative „Faktor Lebensqualität“ und mehrere Betroffenen-Verbände weisen seit langem darauf hin, dass Ausschreibungen in der Stoma-Versorgung den Absichten des Gesetzgebers bei der Neufassung HHVG widersprechen. Das HHVG untersagt Ausschreibungen, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Aus Sicht der Initiative trifft dies eindeutig auf ableitende Inkontinenz- und Stoma-Hilfsmittel zu. Betroffene strikt gegen Ausschreibungen Die Initiative hat zu dem Thema Mitte April auch eine Aufklärungskampagne gestartet. In der bundesweiten Plakat- und Medienkampagne „Nein zu Ausschreibungen“ erklären betroffene Patienten wie etwa Stomaträgerin Sabrina B., dass sie es ablehnen, ihre Versorgung ausschreiben zu lassen. Der Krankenpfleger und Pflegeexperte Werner Droste von der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) unterstützt die Kampagne. „Das Bundesversicherungsamt liegt mit seiner Einschätzung genau richtig. Die Stoma-Versorgung betrifft einen sehr sensiblen Bereich, in dem viel Beratung und individuelle Anpassung erforderlich ist. Hier gibt es also eindeutig einen hohen Dienstleistungsanteil.“ Die Klage der DAK gegen die Entscheidung des Bundesversicherungsamtes sieht Droste kritisch: „Eigentlich ist das Gesetz und dessen Absicht schon jetzt so klar, dass die Krankenkasse dies nicht mehr gerichtlich klären lassen müsste. Dieses Gerichtsverfahren ist unnötig und stellt für die Versicherten der DAK eine große Verunsicherung dar.“
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