Studie zur Erreichbarkeit von Kliniken nach Notfällen30. Juli 2020 © benjaminnolte, AdobeStock Schlaganfall, Herzinfarkt, schwerer Unfall – die Wege zu einer optimalen Versorgung sind in Deutschland laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterschiedlich lang. Im Notfall steht eine optimale, qualitativ hochwertige Versorgung an erster Stelle. Diese Versorgungsleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der räumliche Aspekt dabei ist die schnelle Erreichbarkeit unter anderem der nächsten für die Behandlung spezialisierten Versorgungseinrichtung. Je nach Behandlungsanlass – Schlaganfall, Herzinfarkt, Unfall – und Region gelingt dies unterschiedlich. Das zeigt eine Auswertung des BBSR. Die Untersuchung bezieht sich dem Institut zufolge auf Klinikstandorte für die Versorgung ausgewählter medizinischer Indikationen, bei denen neben der Behandlungsqualität auch die schnelle Erreichbarkeit therapeutischer Maßnahmen wichtig ist. Im Folgenden die Ergebnisse für die Notfälle Schlaganfall, Herzinfarkt und Unfalltrauma. Beispiel Schlaganfall: Im April 2020 gab es in Deutschland 335 von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft zertifizierte „Stroke Units“ – also auf Schlaganfälle spezialisierte Einrichtungen. Rund neun Millionen Menschen (11 % der Bevölkerung in Deutschland) leben in Regionen, in denen eine Stroke Unit mit dem Rettungsdienst nicht in 30 Minuten Fahrzeit erreichbar ist. Dies betrifft vor allem Teile der Altmark (Sachsen-Anhalt) und angrenzende Räume sowie den Raum Elbe-Elster/Anhalt-Wittenberg (Sachsen-Anhalt). Rund 400.000 Menschen leben sogar an Orten, die mehr als 60 Minuten Fahrzeit von einer derart spezialisierten Einrichtung entfernt sind. Erreichbarkeit von Schlaganfall-Notfallambulanzen (Quelle: BBSR) Beispiel Herzinfarkt: Im April 2020 gab es in Deutschland 290 durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie zertifizierte „Chest Pain Units“. Sie haben sich auf Patienten mit unklaren Brustschmerzen spezialisiert und erfüllen entsprechende Notfallanforderungen. Rund 14,5 Millionen Menschen (17,5 % der Bevölkerung) leben in Regionen, von wo aus die Fahrt im Rettungsdienst zwischen einem Ereignisort und einem spezialisierten Krankenhaus länger als 30 Minuten dauert. Dies betrifft vor allem Teile der Altmark und der Mecklenburgischen Seenplatte, den Norden und Süden Brandenburgs sowie Mittelgebirgsregionen und einige Grenz- und Küstenbereiche. Fast eine Million Menschen erreichen von ihrem Wohnort selbst innerhalb von 60 Minuten Fahrzeit keine der zertifizierten Einrichtungen. Erreichbarkeit von Herzanfall-Notfallzentren (Quelle: BBSR) Beispiel Unfalltrauma: Die Akademie für Unfallchirurgie (ACU) führt eine Liste mit – Stand April 2020 – 668 Traumazentren in Deutschland. Diese Einrichtungen verteilen sich deutschlandweit so, dass bei einem Schwellenwert von 60 Minuten Fahrzeit im Rettungsdienst nahezu jeder eine solche Einrichtung erreicht. Bei einem Schwellenwert von 30 Minuten weisen jedoch auch hier einige Räume ein Versorgungsdefizit auf: Rund zwei Millionen Menschen (2,5 % der Bevölkerung) leben in den betroffenen ländlichen, dünn besiedelten Räumen, vor allem im Nordosten Deutschlands. Erreichbarkeit von Taumzentren (Quelle: BBSR) Den Schwellenwert von 30 Minuten Fahrzeit mit dem Rettungsdienst leiteten die Autoren der Analyse aus Leitlinien für die notfallmedizinische Versorgung ab, wonach die Dauer zwischen Notrufeingang in der Leitstelle und Übergabe des Patienten an ein spezialisiertes Krankenhaus maximal 60 Minuten betragen sollte. Die Ermittlung der Fahrzeiten erfolgte für Einsatzfahrten im Rettungsdienst ohne Sonderrechte. Die Analyse ist in der vom BBSR herausgegebenen Fachzeitschrift IzR (Informationen zur Raumentwicklung), Ausgabe 1/2020, erschienen. Das Heft trägt den Titel „Gesundheit und Krankheit aus räumlicher Perspektive“. Neben den Klinikstandorten mit den Qualifikationen zur Behandlung von Schlaganfall-, Herzinfarkt- und Traumapatienten geht es im IzR-Beitrag auch um Geburtskliniken, Einrichtungen der perinatalen Versorgung und Kinderkliniken. Weitere Informationen zu der Publikation auf der Webseite des BBRS.
Mehr erfahren zu: "Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der Kassen bleibt stabil bei 2,9 Prozent" Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz der Kassen bleibt stabil bei 2,9 Prozent Der GKV-Schätzerkreis hat seine Prognosen für die finanziellen Rahmenbedingungen für 2027 abgegeben. Der Bundesgesundheitsminister wertet es als Erfolg des GKV-Spargesetzes, die KBV übt daran weiter Kritik.
Mehr erfahren zu: "Die UV-GOÄ als „Fels in der Brandung“" Die UV-GOÄ als „Fels in der Brandung“ Mit der Gebührenordnung für Ärzte zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (UV-GOÄ) kommt es zu deutlichen Verbesserungen für die Abrechnung arthroskopischer Operationen und der Grundleistungen.
Mehr erfahren zu: "DKOU 2026 – Kongresspräsidenten im Interview: „Versorgung vom Patienten aus denken“" DKOU 2026 – Kongresspräsidenten im Interview: „Versorgung vom Patienten aus denken“ Im Interview sprechen die drei Präsidenten des DKOU 2026 über Gesundheitspolitik, Herausforderungen für O & U und Programm-Highlights