Termingarantie? Koalition ringt um „gesetzlich oder privat“

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann: „Der erste Aufschlag, der muss stimmen.“ Foto: Tobias Koch

Für die gesetzlichen Krankenkassen sind bessere Bedingungen für Versicherte bei der Terminvergabe „überfällig“. In der schwarz-roten Koalition werden Rufe nach Änderungen dringlicher. Kommt das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung jetzt doch ins Wanken?

Von Basil Wegener, dpa

Vor einer erwarteten großen Reform der ärztlichen Versorgung werden die Rufe nach einer schnelleren Vergabe von Arztterminen an gesetzlich Versicherte lauter. Politiker von CSU und SPD forderten, bei der Terminvergabe solle „gesetzlich oder privat“ keine Rolle mehr spielen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen nannte eine Terminvergabe nur noch nach medizinischer Notwendigkeit in Berlin „überfällig“. 

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will in diesem Jahr eine große Reform der ärztlichen Versorgung vorlegen. Der Entwurf für ein Primärversorgungssystem solle „dieses Jahr, wahrscheinlich im November“ das Licht der Öffentlichkeit erblicken, kündigte Linnemann im September im Bundestag an. „Der erste Aufschlag, der muss stimmen.“

Erklärte Ziele der Reform: kürzeres Warten auf Facharzt-Termine und eine effizientere Versorgung. Helfen soll eine gezieltere Patientensteuerung nach der Maxime: in der Regel erst einmal in die Hausarztpraxis. Die Praxis überweist dann bei Bedarf und mit einem Termin in einem bestimmten Zeitraum an Fachärzte. Linnemanns Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) hatte das Vorhaben schon seit Januar mit einem Gesprächsprozess mit den Gesundheitsakteuren vorbereitet. Alltag werden, so hieß es, soll es 2028.

Terminnot und Termingarantie

Ein anderes Gesetz hat die Arzttermine schon jetzt in den Fokus gerückt. Angehängt an die jüngst verabschiedete Notfallreform wurde eine Verpflichtung für die Vertragsärzte eingeführt: Sie müssen den bestehenden Terminservicestellen Termine melden. Entscheiden sollen sonst Schiedsämter, in denen auch Kassenvertreter sitzen. Deshalb kritisierte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, in der „Bild“-Zeitung: „Wird ein festes Kontingent zu meldender Termine festgelegt und diese damit in den Praxen blockiert, stehen diese nicht mehr für die Patienten in diesen Praxen zur Verfügung.“ Die „Terminnot“ werde sich verschärfen.

Die Koalition plant hingegen mit dem Primärarztsystem eine „Termingarantie“, nämlich einen Zeitkorridor, den Primärärzte künftig anhand des medizinischen Bedarfs festlegen. Schon in ihrem Koalitionsvertrag kündigten Union und SPD mit Blick auf die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) an: „Wir verpflichten die KV, diese Termine zu vermitteln.“ 

Koalitionspolitiker nehmen die Debatte zum Anlass für ihre Forderungen: „Es gibt eine Unwucht bei der Frage, wie schnell gesetzlich und privat Versicherte an Facharzttermine kommen“„, sagt der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, der „Bild“. Nachgedacht werden sollte darüber, „ob Onlineportale für Terminvergaben nicht mehr abfragen dürfen, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist“. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte dem Blatt: „Entscheidend muss die medizinische Dringlichkeit sein – nicht, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.“ Er sprach sich für die „Termingarantie“ aus.

Private Krankenversicherung: Kritik und Verteidigung

Emotional ist das Thema für viele, weil das Thema Terminvergabe mit Grundsätzlichem verknüpft ist. Der Linke-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar etwa sagte: „Die private Krankenversicherung gehört abgeschafft.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im September für Aufsehen gesorgt, als er sagte, wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestige, dass privat Versicherte sofort jede Leistung bekämen und gesetzlich Versicherte Wochen und Monate warten müssten, sei das ein Gerechtigkeitsproblem. Doch die CDU will an der Aufteilung zwischen privat und gesetzlich festhalten. „Das duale System sorgt für Innovationsoffenheit und für Qualitätssicherung“, stellte Linnemann im Bundestag klar. Es gehe darum, „dass wir in der Patientensteuerung einfach besser werden.“ Je nach Untersuchung betrügen die Wartezeiten für einen gesetzlich Versicherten im Schnitt 36 bis 41 Tage.

Bei der privaten Krankenversicherung weist man die Verantwortung für lange Wartezeiten von Kassenpatienten von sich. „Rund zehn Prozent Privatversicherte können schon rein rechnerisch nicht für die Probleme von rund 90 Prozent gesetzlich Versicherten verantwortlich sein“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther zur Deutschen Presse-Agentur. „Das Gegenteil ist der Fall.“ Der PKV-Finanzierungsbeitrag sichere die Leistungsfähigkeit und die Existenz der Facharztpraxen für alle. Deutschland schneide bei den Wartezeiten auf Arzttermine sogar sehr gut ab, so Reuther. Unter Berufung auf internationale Erhebungen sagt der PKV-Verband, Wartezeiten in einheitlichen Systemen wie Großbritannien seien weit länger.

„Instrument zur Diskriminierung“

Die stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, zeigte sich hingegen erleichtert, „dass dieses Problem jetzt in seiner ganzen Tragweite in der Politik angekommen ist“. Die Frage nach der Art der Krankenversicherung sei faktisch „ein Instrument zur Diskriminierung“ gesetzlich Versicherter. „Mit dem von uns vorangetriebenen Primärversorgungssystem können künftig die vorhandenen Ressourcen besser eingesetzt und Termine zielgerichteter und vor allem nach dem medizinischen Bedarf vergeben werden“, meint Stoff-Ahnis.

Die Vorsitzende des Sozialverband Deutschland, Michaela Engelmeier, bezeichnete es als „Skandal“, dass gesetzlich Versicherte teils monatelang warten müssten und Privatversicherte innerhalb weniger Tage einen Termin bekämen: „Jetzt muss aber auch wirklich gegen die Schere bei der Krankenversicherung zwischen gesetzlich und privat vorgegangen werden.“

(dpa/ms)

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Urologen entrüstet über erweiterte Terminmeldepflicht

Notfallreform-Änderungen: Ärzte kritisieren verschärfte Terminmeldepflicht