Estradiol-Pflaster gleichwertig zu LHRH-Agonisten bei lokal fortgeschrittenem Prostatakrebs

Transdermale Estradiolpflaster können eine Alternative zu LHRH-Agonisten darstellen. Foto (Symbolbild): Andrey Popov – stock.adobe.com

Zur Androgenentzugstherapie bei lokal fortgeschrittenem Prostatakrebs hat sich die transdermale Verabreichung von Estradiol gegenüber LHRH-Agonisten als nicht unterlegen erwiesen. Dies gilt sowohl für die Überlebensergebnisse als auch für die Testosteronsenkung. Die Nebenwirkungen der Therapieformen unterschieden sich allerdings.

Erstautorin Ruth E. Langley von der Universität London (Großbritannien) und Kollegen berichten im „New England Journal of Medicine“ über die Ergebnisse einer randomisierten Phase-III-Nichtunterlegenheitsstudie, in der beide Therapieformen gegenübergestellt wurden. In der Studie erhielten Männer mit lokal fortgeschrittenem Prostatakrebs (M0 und N0 oder N+) randomisiert entweder ein Estradiol-Pflaster (100 μg Estradiol alle 24 h) oder Agonisten des Luteinizing Hormone-Releasing Hormone (LHRH).

Primärer Endpunkt war das metastasenfreie Überleben nach drei Jahren. Die Nichtunterlegenheitsgrenze lag bei vier Prozentpunkten; dies entsprach einer Ziel-Hazard-Ratio von 1,31, basierend auf dem beobachteten metastasenfreien Überleben nach drei Jahren in der LHRH-Agonisten-Gruppe. Zu den sekundären Endpunkten zählten das Erreichen von Testosteronwerten auf Kastrationsniveau (<1,7 nmol/l), das Gesamtüberleben und die Sicherheit.

Kriterium der Nichtunterlegenheit erreicht

Zwischen 2007 und 2022 nahmen die Mediziner 1360 Patienten in 75 britischen Zentren in die Studie auf. Das mediane Alter der Patienten betrug 72 Jahre (Interquartilsabstand 68–77 Jahre); 85 Prozent wiesen ein T3-Tumorstadium und 65 Prozent ein N0-Lymphknotenstadium auf. Das beobachtete metastasenfreie Überleben nach drei Jahren betrug 87,1% unter Estradiol und 85,9% unter LHRH-Agonisten. Die Hazard Ratio (HR) für bestätigte Metastasierung oder Tod errechnete sich damit zu 0,96; die obere Grenze des einseitigen 95%-Konfidenzintervalls [KI] lag bei 1,11, womit das Kriterium für Nichtunterlegenheit erfüllt war.

Bei je 85 Prozent der Patienten, welche die zugewiesene Behandlung fortsetzten, blieben die Testosteronwerte im ersten Jahr nach Randomisierung in beiden Gruppen auf Kastrationsniveau. Das beobachtete 5-Jahres-Gesamtüberleben betrug 81,1% unter Estradiol und 79,2% unter LHRH-Agonisten (HR für Tod 0,90; 95 %-KI 0,75–1,07). Während der Behandlung traten Hitzewallungen bei 44 Prozent der mit Estradiol behandelten Patienten und bei 89 Prozent der mit LHRH-Agonisten behandelten Patienten auf (Ereignisse von Grad ≥2: 8% bzw. 37%). Eine Gynäkomastie wurde bei 85 bzw. 42 Prozent der Patienten beobachtet (Ereignisse von Grad ≥2: 37% bzw. 9 %).

„Bei Patienten mit lokal fortgeschrittenem Prostatakrebs war Estradiol hinsichtlich des metastasenfreien Überlebens nach drei Jahren den LHRH-Agonisten nicht unterlegen. Hitzewallungen traten seltener auf, Gynäkomastie jedoch häufiger“, resümieren die Autoren.

(ms/BIERMANN)


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