Urologen fordern: Sildenafil muss rezeptpflichtig bleiben29. Juni 2023 Blaue Pille rezeptfrei? Besser nicht, sagen die Urologen. Foto: PaulSat – stock.adobe.com Der Phosphodiesterasehemmer Sildenafil könnte bald rezeptfrei erhältlich sein – darüber wird im Juli neu beraten. Die beiden großen deutschen Urologenorganisationen plädieren für den Erhalt der Verschreibungspflicht. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) und der Berufsverband der Deutschen Urologie e.V. (BvDU) sind alarmiert: Noch im Januar 2022 hatte der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für den Erhalt der Verschreibungspflicht von Sildenafil 50 mg zur oralen Anwendung votiert. Nun steht die Verordnungspflicht für den Wirkstoff Sildenafil in einer niedrigeren Dosierung auf dem Prüfstand. Laut Website des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird der Sachverständigen-Ausschuss in seiner 87. Sitzung am 11. Juli 2023 über einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung von Sildenafil 25 mg beraten. Die beiden urologischen Verbände wiederholen aus diesem Anlass ihren Appell, im Sinne der Patienten zu votieren und fordern den Erhalt der Rezeptpflicht. Bereits 2022 hatten die wissenschaftliche Fachgesellschaft und der Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. in einer gemeinsamen Stellungnahme vor relevanten Risiken bei der ungeprüften Einnahme durch den freien Zugang zu Sildenafil gewarnt und das Gremium dazu aufgefordert, unabhängig von der Dosierungsstärke, von einer Entlassung aus der Verordnungsplicht abzusehen (wir berichteten). In der damaligen Stellungnahme heißt es: “Die Verschreibungspflicht von Sildenafil, unabhängig von der Dosierungsstärke, sollte weiterhin bestehen bleiben und durch eine ärztliche Verordnung gerechtfertigt werden.“ Der Vorstand des Berufsverbandes und DGU-Generalsekretär Prof. Maurice Stephan Michel, betonen: „Die Verschreibungspflicht ist für die Sicherheit der Patienten unerlässlich, andernfalls werden nicht nur die Kontraindikationen, sondern auch die Risiken und Begleiterkrankungen des individuellen Patienten und deren Behandlungsbedürftigkeit nicht erkannt“. Komorbidität muss abgeklärt werden Sildenafil ist unter anderem in dem bekannten Präparat Viagra enthalten. Seit rund 20 Jahren wird der Wirkstoff von Ärztinnen und Ärzten hauptsächlich zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verordnet. Diese sei inzwischen – wissenschaftlich abgesichert – als ein Frühwarnsymptom für Herz-Kreislauf-Erkrankungen anzusehen und gehöre daher diagnostisch abgeklärt, betonen die Urologen. Neben schweren Herz-Kreislauferkrankungen zählen unter anderem Hypotonie, schwere Leberinsuffizienz und erblich bedingte Retinaerkrankungen zu den Kontraindikationen. „Wir fordern den Sachverständigen-Ausschuss deshalb erneut auf, unabhängig von der Dosierungsstärke für den Erhalt der Verordnungspflicht für Sildenafil zu votieren. Der freie Zugang würde den potenziellen Anwendern eine Unbedenklichkeit signalisieren, die in keiner Weise dem tatsächlichen Gefahrenpotenzial des Wirkstoffs entspricht“, warnen der DGU-Generalsekretärund der BvDU-Vorstand. Nur die ärztliche Verordnung könne die Einnahme und eben auch eine angemessene Dosierungsstärke rechtfertigen, so die Verbände weiter. Die Entscheidung über die Rezeptflicht obliegt letztendlich dem Bundesgesundheitsministerium, das in der Regel allerdings dem Votum des Ausschusses folgt. (DGU, BvDU / ms)
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