Urologen wehren sich gegen Abschaffung der Hybrid-DRG

Die Regierungskoalition will die Hybrid-DRG fallen lassen. Foto: Stanislau – stock.adobe.com

Die Bundesregierung will die erst 2024 eingeführten Hybrid-DRGs wieder abschaffen. Ambulant operierende Ärzte, so auch die Urologen, reagieren mit Unverständnis. Der BvDU warnt, mit solchen „tagespolitischen Schnellschüssen“ würde der Gesetzgeber die Planungssicherheit für die Ärzteschaft zerstören.

Von Markus Schmitz

„Mit der Diskussion um eine Aufhebung der Hybrid-DRG ab 2028, die Überführung von Tagesfällen in den AOP-Bereich und eine Annäherung der Vergütung an das EBM-Niveau, zeichnet sich erneut ein grundlegender Systemwechsel ab. Damit würden Rahmenbedingungen abgelöst, auf deren Bestand Leistungserbringer erst vor Kurzem vertrauen und ihre Planungen ausrichten sollten, kritisiert der BvDU in einer aktuellen Mitteilung.

Hintergrund ist ein Änderungsantrag der SPD- und CDU/CSU-Fraktionen im Deutschen Bundestag zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Der Beschluss soll angehängt werden an das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, das ein Teil der Folgeregelungen zum Spargesetz ist. Die Fraktionen wollen die Hybrid-DRGs für 2028 abschaffen. Stattdessen wollen sie Kurzzeitfallpauschalen einführen.

Durch die Hybrid-DRGs sollten ambulante Operationen im Krankenhaus wie in der Praxis gleich vergütet werden. Allerdings hat sich der gleichzeitig erhoffte Spareffekt nicht realisiert. Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ergab sogar, dass die Kosten durch die Hybrid-DRGs steigen – für die Politik sicher eine rote Laterne in Zeiten, wo GKV-Kosten eingespart werden sollen.

DKG: „Richtiger und notwendiger Schritt“

Ausdrückliche Zustimmung kommt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft: „Die Abschaffung ist ein absolut richtiger und notwendiger Schritt. Nur so können die für 2028 vorgesehenen Kurzzeitfallpauschalen sachgerecht eingeführt und die bestehenden Fehlanreize im Vergütungssystem beseitigt werden“, so Prof. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG.

Neumeyer fordert weiter, dass die Vergütungshöhen für das Jahr 2027 und die für 2028 geplanten Kurzzeitpauschalen „auf einer neuen, sachgerechten Kalkulationsgrundlage beruhen“ müssten. „Entscheidend ist, dass die Vergütung die tatsächlichen medizinischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Versorgung angemessen abbildet.“ Für 2027 soll die Vergütung jedenfalls auf EBM-Niveau liegen, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Das Bundesgesundheitsministerium erhoffe sich davon Einsparungen im Umfang von 235 Millionen Euro.

KBV, BvDU: Politik verliert Verlässlichkeit

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, sieht „ein fatales Signal gleich in zweierlei Hinsicht. Einerseits würde dieser Schritt so gut wie das Ende des erst vor wenigen Jahren politisch gewollten Weges der Ambulantisierung bedeuten. Zum anderen droht – leider wieder einmal – die Verlässlichkeit von Politik auf der Strecke zu bleiben.“

Hier setzt auch die Kritik des BvDU an: „Wenn Vergütungs- und Steuerungsmodelle in kurzer Folge angekündigt, verändert oder wieder infrage gestellt werden, verlieren Praxen, ambulante OP-Zentren und Krankenhäuser die Grundlage für langfristige Entscheidungen. Investitionen, Personalplanung und der Aufbau ambulanter Operationsstrukturen werden damit nicht nur erschwert, sondern politisch entwertet.“

BvDU bemängelt fehlende Datengrundlage

Besonders kritisch sieht der Berufsverband, „dass weitreichende Richtungsentscheidungen getroffen werden sollen, bevor laufende Evaluationen abgeschlossen und ihre Ergebnisse belastbar ausgewertet sind. Ein solches Vorgehen schwächt das Vertrauen in eine verlässliche Gesundheitspolitik und erweckt den Eindruck, dass politische Vorfestlegungen an die Stelle einer transparenten, nachvollziehbaren Datengrundlage treten.“ Diese Datengrundlage wird erst der gesetzliche Evaluierungsbericht liefern, der laut Deutschem Ärzteblatt erst zum 31.12.2026 vom Bundesgesundheitsministerium vorzulegen ist.

Ganz generell fordert der BvDU „eine Strukturreform, die gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelt wird“. Vergütungssysteme müssten medizinisch sinnvolle Behandlungspfade abbilden und tatsächliche Leistungen angemessen honorieren. Zugleich müssen klare Behandlungspfade einer medizinisch nicht begründeten Leistungsausweitung entgegenwirken. Die ärztliche Selbstverwaltung sollte bei der Entwicklung eines transparenten Dringlichkeits- und Steuerungssystems eine zentrale Rolle übernehmen.

GKV: Vergütungen korrigieren, Ambulantisierung fördern

Wenn auch der umstrittene Änderungsantrag Politik und Ärzte noch weiter auseinanderzubringen scheint, sorgt er auch für eine seltene Allianz: Selbst der GKV-Spitzenverband spricht sich in der gemeinsamen Pressemitteilung der KBV gegen eine Abschaffung der Hybrid-DRGs aus: Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis, betont: „Mehr Ambulantisierung ist richtig und dringend notwendig. Dafür müssen wir jetzt die Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen mit den Hybrid-DRG ziehen. Die derzeit zu hohen Vergütungen müssen korrigiert werden. Gleichzeitig wollen wir den eingeschlagenen Weg aber konsequent weitergehen und die Sektorengrenzen nicht wie jetzt vorgesehen zementieren.“

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