UV-Therapie und Photochemotherapie: Aktualisierte Leitlinie veröffentlicht

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Die aktualisierte Leitlinie „Empfehlungen zur UV-Therapie und Photochemotherapie“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) erläutert die richtige Indikationsstellung und sichere Durchführung der Behandlung.

„Die Behandlung von Hauterkrankungen mit ultravioletter Strahlung ist auch im Zeitalter der sehr guten und wirksamen Biologika nach wie vor wichtig und unverzichtbar. Sie ist sehr gut wirksam und in der Hand erfahrener Dermatologinnen und Dermatologen sicher und nebenwirkungsarm“, betont Prof. Mark Berneburg vom Universitätsklinikum Regensburg und Präsident der DDG, der die Leitliniengruppe koordinierte.

Zudem ist die UV-Therapie vergleichsweise kostengünstig, ein Aspekt, der im Zusammenhang der aktuell geführten wichtigen Diskussionen über die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen eine ganz neue Bedeutung bekommt, heißt es weiter.

Zusammenfassung von Empfehlungen

Die aktualisierte S1-Leitlinie fasst evidenz- und expertenbasierte Empfehlungen zur UV-Therapie bei verschiedenen Indikationen zusammen. Im Einleitungsteil werden die physikalischen Grundlagen, die Strahlungsquellen und Wirkmechanismen erläutert. Es schließen sich Empfehlungen zur UV-Therapie mit Hinweisen auf Kontraindikationen, Patientenaufklärung, Augen- und Hautschutz, UV-Therapie bei Kindern und bei Schwangeren sowie zur Heimbehandlung an. Unterschiedliche Verfahren der Photochemotherapie, also der Kombination eines Photosensibilisators, in der Regel eines Psoralens, mit UVA verbunden (Psoralen + UVA = PUVA), werden detailliert behandelt.

„Uns war wichtig, zu den jeweiligen Therapieverfahren wie Breitband UVB, Schmalband UVB, UVA1 und Photochemotherapie ganz konkrete und detaillierte Anleitungen zur Durchführung zu formulieren“, erläutert Prof. Sigrid Karrer, Stellv. Klinikdirektorin der Regensburger Universitätshautklinik.

Wichtigste Indikationen im Fokus

Im sich anschließenden Teil „Indikationen“ wird auf die wichtigsten Indikationen für eine UV-Therapie inklusive Photochemotherapie eingegangen. Eingesetzt wird sie bei epidermalen Erkrankungen wie der atopischen Dermatitis (Neurodermitis), der Psoriasis und der Vitiligo, ferner bei Photodermatosen, tiefen dermalen Erkrankungen wie der Sklerodermie und bei Mycosis fungoides, der häufigsten Form kutaner T-Zell Lymphome.

In der Leitlinie wird auch auf die Möglichkeiten einer Kombination der UV-Therapie mit anderen topischen und systemischen Therapien eingegangen. In den jeweiligen Empfehlungsboxen zu jeder Indikation werden, falls vorhanden, die entsprechenden Quell-Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu der Erkrankung zitiert.

Zitation von AWMF-Leitlinien

„Dieses ‚Verlinkungssystem‘ zeigt, wie wir aktuelle nationale und internationale Leitlinien zum Thema implementiert haben und leitet zugleich zur Vertiefung auf die jeweilige Leitlinie weiter“, berichtet PD Dr. Helger Stege, Chefarzt der Klinik für Dermatologie am Klinikum Lippe und Mitglied der Leitliniengruppe. Die UV-Therapie wird beispielsweise bei bestimmten Indikationen wie der Mycosis fungoides in aktuellen Leitlinien wie zum Beispiel in der S2k-Leitlinie zum kutanen Lymphom nach wie vor als Therapie der ersten Wahl empfohlen.

Eine neue Übersichtstabelle fasst die wichtigsten Indikationen und Empfehlungen übersichtlich zusammen.

„Wenn es noch eines weiteren ‚Beweises‘ für die Wichtigkeit der UV-Therapie in der Dermatologie bedurft hätte, so wäre dieser mit der aktuellen Krankenhausreform erbracht. Denn um die Leistungsgruppe Dermatologie beantragen zu können, muss eine Klinik die UV-Therapie als Strukturmerkmal nachweisen“, ergänzt Berneburg. Die Phototherapie ist zur Behandlung zahlreicher Hautkrankheiten eine sehr gute Option, denn sie ist nebenwirkungsarm, effektiv und kostengünstig, fasst der DDG-Präsident zusammen.

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