Zervixkarzinom-Screening: Erläuterungen des BVF veröffentlicht14. Januar 2020 Quelle: BVF Seit 2020 haben Frauen einen jährlichen Anspruch auf ein Zervixkarzinom-Screening. Dadurch sind neue Abrechnungsmöglichkeiten entstanden. Welche Leistung wird wie berechnet? In einem kurzen Dokument erläutert der Berufsverband der Frauenärzte (BVF), was zu beachten ist. Für die Abrechnung sind drei Ziffern relevant: 01760, 01761 und 01764. Die 01760 gilt für alle Frauen ab 35 in den Intervalljahren. Da das Programm erst dieses Jahr eingeführt wurde, darf demnach diese Ziffer erst ab nächstes Jahr berechnet werden. Für das Primärscreening gilt die 01761, verbunden mit 01762 (zytologisches Screening) und 01763 (HPV-Test ab 35+ Jahren). Bei positivem Befund sei dann die 01764 im Rahmen der Abklärungsdiagnostik anzugeben, so der BVF. Weitere Details sind in der PDF enthalten.
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