DEGAM: Reform der Approbationsordnung umsetzen – nicht beerdigen28. Februar 2024 Die DEGAM findet: “Ohne Nachwuchs geht es nicht”. Der Stillstand um die Reform der Approbationsordnung müsse deshalb unbedingt beendet werden. Foto: Antje Boysen/DEGAM Die AWMF hatte kürzlich einen kompletten Neustart für die Reform der ärztlichen Approbationsordnung gefordert. Die DEGAM ist damit allerdings nicht einverstanden und protestiert „aufs Schärfste“. Zur Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) liegt seit Dezember 2023 ein überarbeiteter Referentenentwurf vor. Kürzlich hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie fordert, die Reformpläne ganz aufzugeben. Es wird argumentiert, dass die Pläne weder finanziell noch inhaltlich sinnvoll seien. Gegen diese Haltung protestiert die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) scharf. Die Reform sie inhaltlich richtig und müsse zeitnah umgesetzt werden so die DEGAM, die betonte: „Wir als allgemeinmedizinische Fachgesellschaft haben uns wiederholt in die Debatte um die Ärztliche Approbationsordnung eingebracht und fordern heute genauso wie gestern, die Pläne endlich umzusetzen. Es ist für die Sicherung der zukünftigen medizinischen Versorgung in Deutschland von immenser Bedeutung, den Stillstand bei der Approbationsordnung schnellstmöglich zu überwinden“, sagt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Deshalb protestieren wir entschieden gegen die Forderung der AWMF, den Prozess jetzt zu beerdigen. Als Mitgliedsgesellschaft fordern wir die AWMF auf, diese nicht abgestimmte Positionierung zu revidieren, die außerdem noch den Eindruck erweckt, dass sich die Mitgliedsgesellschaften der AWMF hier gemeinsam zu Wort melden. Die Forderung ist inhaltlich und auch vom gesamten Vorgehen her inakzeptabel. Die Zusammenarbeit mit der AWMF wird damit empfindlich gestört.“ Die Argumentation der AWMF, mit der sie ihre Haltung begründet, ist nach Ansicht der DEGAM falsch. Der aktuelle Referentenentwurf sei als mehrheitsfähiger Kompromiss inhaltlich zwischen Bund und Ländern unstrittig und in fortlaufender Konsultation mit dem medizinischen Fakultätentag ausgearbeitet worden. Zu klären sei alleine noch die Frage der Finanzierung, heißt in der Mitteilung der DEGAM weiter.
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