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Liebe Leserinnen und Leser,
es ist eines der zentralen Themen der Woche: Hat das seit September 2025 in der EU zugelassene Alzheimer-Medikament Donanemab einen belegbaren Zusatznutzen gegenüber der Standardtherapie oder nicht? Bislang scheiden sich an dieser Frage die Geister. Eine kürzlich veröffentlichte Übersichtsarbeit der Organisation Cochrane kommt zu dem Schluss, dass sowohl Donanemab als auch Lecanemab keine Hinweise auf einen klinisch relevanten Nutzen zeigen, gleichzeitig aber mit einem erhöhten Risiko für Nebenwirkungen wie Hirnödeme und Mikroblutungen verbunden sind. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konnte für die bewerteten Patientengruppen keinen gesicherten Zusatznutzen gegenüber symptomatischen Therapien feststellen.
Prof. Gabor Petzold, Direktor für klinische Forschung am DZNE, sieht diese Einordnung jedoch kritisch. Grundlage der G-BA-Bewertung war eine Aufteilung in unterschiedliche Krankheitsstadien, insbesondere leichte kognitive Störung aufgrund der Alzheimer-Krankheit vs. leichte Alzheimer-Demenz. Für die erste Gruppe ergaben die getrennt ausgewerteten Daten keinen Zusatznutzen, für die zweite lagen keine ausreichenden Daten für eine belastbare Bewertung vor. Diese strikte Trennung sei aus klinischer Sicht problematisch, so Petzold, da die Übergänge zwischen den Stadien heute eher als kontinuierliches Spektrum verstanden werden. Auch der Übersichtsarbeit von Cochrane steht er kritisch gegenüber, da sie mehrere Amyloid-Antikörper umfasst, die sich in früheren Studien bereits als unwirksam erwiesen hatten und daher nicht mit den aktuell zugelassenen Präparaten gemeinsam bewertet werden sollten.
Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie äußert ebenfalls Vorbehalte gegenüber der Übersichtsarbeit. Auch sie sieht die größte Schwäche darin, dass Substanzen, die bereits in der klinischen Prüfung gescheitert waren, in die Analyse einbezogen wurden und so die Gesamtaussage verzerren könnten. Zwar bestätigt die DGN, dass Donanemab und Lecanemab noch nicht den erhofften Durchbruch in der Alzheimer-Therapie darstellen, sie seien jedoch als Schritt in die richtige Richtung zu verstehen und nicht als Sackgasse. Für schwerwiegende Nebenwirkungen und Mortalität ergaben sich außerdem keine klinisch relevanten Unterschiede gegenüber Placebo, was von der DGN als Hinweis auf ein insgesamt günstiges Sicherheitsprofil des Therapieprinzips gewertet wird.
Vor diesem Hintergrund bleibt offen, wie die unterschiedlichen Bewertungen in die Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern und letztlich die Versorgungspraxis einfließen werden. Ebenso unklar ist, welchen Stellenwert die Amyloid-gerichteten Antikörper in der Alzheimer-Therapie langfristig tatsächlich einnehmen werden.
Mehr zu diesen und weiteren Themen finden Sie in diesem Newsletter, auf unserem Nachrichtenportal sowie in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift KOMPAKT NEUROLOGIE. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!
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