Notfallreform: Bundeskabinett bringt wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Reanimation auf den Weg7. Mai 2026 Symbolfoto: ©Israel/stock.adobe.com Von Telefonreanimation über Ersthelfer-Apps und ein AED-Register: Diese im Gesetzentwurf zur Notfallreform festgehaltenen Maßnahmen sollen das Überleben nach plötzlichem Herz-Kreislaus-Stillstand verbessern. Vom GRC werden sie ausdrücklich begrüßt. Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand ist schnelle Hilfe gefragt. Um das Überleben der Betroffenen zu verbessern, hat das Bundeskabinett im Gesetzentwurf zur Notfallreform einige wichtige Maßnahmen beschlossen. Diese werden vom Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) positiv aufgenommen. Telefonreanimation, Ersthelfer-Apps und AED-Register Der Gesetzentwurf sieht vor, die telefonische Anleitung zur Reanimation (Telefonreanimation) und weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen durch die Rettungsleitstelle flächendeckend umzusetzen. Zudem sollen Systeme zur Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierung (Ersthelfer-Apps) bundesweit eingeführt werden. Über diese können in der Nähe befindende freiwillige Ersthelfende zur Wiederbelebung entsandt werden. Damit könnte beim plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend verkürzt werden, hebt der GRC in einer aktuellen Mitteilung hervor. Ferner sieht die Notfallreform vor, dass alle öffentlich zugänglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) in einem bundesweit einheitlichen Verzeichnis erfasst und mit den Leitstellen digital vernetzt werden. „Wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Reanimation“ „Diese seit langem von uns geforderten Maßnahmen werden das Überleben der Menschen nach plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand ganz entscheidend verbessern“, sagt der GRC-Vorstandsvorsitzende Prof. Bernd Böttiger. Der GRC begrüßt daher „diese für das Überleben essenziellen Maßnahmen im neuen Gesetz zur Notfallversorgung“. Der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand ist die dritthäufigste Todesursache. In Deutschland sterben daran jährlich mehr als 120.000 Menschen. Die schnelle Einleitung von Reanimationsmaßnahmen kann Leben retten. Laut GRC kann durch einfache und kostengünstige Maßnahmen wie die Telefonreanimation und Ersthelfer-Apps das Überleben mehr als verdoppelt werden.
Mehr erfahren zu: "Mehrheit der Medizinstudierenden in Sachsen offen für Niederlassung" Mehrheit der Medizinstudierenden in Sachsen offen für Niederlassung Viele Medizinstudierende in Sachsen können sich eine eigene Praxis vorstellen – auch auf dem Land. Welche für sie dabei besonders wichtige Bedienungen für eine Niederlassung sind, zeigt eine Umfrage.
Mehr erfahren zu: "Forschungsprojekt KABINE: Mobile Telemedizin für Krisensituationen" Forschungsprojekt KABINE: Mobile Telemedizin für Krisensituationen Klingt kurios, aber soll im Krisenfall helfen: Auf Basis einer umgebauten Toilettenkabine ist an der Uniklinik RWTH Aachen eine mobile, telemedizinische Versorgungseinheit entstanden, die in Katastrophengebieten zum Einsatz kommen soll.
Mehr erfahren zu: "Umstrittene Investments: Krankenkassen beklagen Millionenverluste" Umstrittene Investments: Krankenkassen beklagen Millionenverluste Wenn Krankenkassen Geld anlegen, müssen Verluste laut Gesetz ausgeschlossen erscheinen. In vielen Fällen haben Investments in fragwürdige Anlagen offenbar jedoch zu Totalausfällen von Millionensummen geführt. Das Geld stammt von Versicherten.