SpiFa zur Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin: Politisch nicht gewollt!1. März 2023 Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert erneut (wir berichteten) das von der Bundesregierung angestrebte Verfahren für die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Auch bemängelt er die Nichtberücksichtigung pädiatrischer Facharztgruppen. „An diesem Gesetzesentwurf zeigt sich ganz deutlich, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampelparteien meilenweit von einer realen Auseinandersetzung mit der Budgetierung vertragsärztlicher Leistungen entfernt sind und die Auswirkung der Budgetierung auf die Gesundheitsversorgung in Deutschland einfach nicht sehen wollen. Ohne entsprechende Vergütung wird es auf Dauer keine vernünftige und flächendeckende Versorgungsstruktur geben. Dennoch: Entbudgetierung ist von dieser Bundesregierung nicht gewollt, wenn auch medial wirksam anders behauptet,“ so der SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich. Nur so ließe sich erklären, weshalb die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin mittels eines umständlichen, bürokratisch aufwendigen Verfahrens erfolgen soll, anstatt alle Leistungen der allgemeinen und speziellen Kinder- und Jugendmedizin, die gegenüber Patientinnen und Patienten erbracht werden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herauszunehmen und in die extrabudgetäre Vergütung mithilfe einer einfachen Bereinigungsvorschrift zu überführen. Der SpiFa sieht in diesem Handeln auch eine bewusste Nicht-Umsetzung des Koalitionsvertrages. So ist es dem Spitzenverband zufolge nicht nachvollziehbar, warum sich die im Koalitionspapier vereinbarte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen weder in der Vorhabenplanung des Gesundheitsministers wiederfindet, noch direkt Einzug in die Gesetzgebung zusammen mit dem Entbudgetierungsvorhaben der Kinder- und Jugendärzte gefunden hat. Kritik übe man auch, weil im Gesetzesentwurf pädiatrisch behandelnde Facharztgruppen nicht berücksichtigt würden. Heinrich hierzu: „Hier geht es um die Verbesserung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es ist unverständlich, weshalb die Regelung nicht auch für alle Facharztgruppen gelten soll, die Patentinnen und Patienten behandeln, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies betrifft neben den Hausärztinnen und Hausärzten auch weitere Facharztgruppen.“ Entsprechend begrüßt der SpiFa ausdrücklich den am 28. Februar von der CDU eingebrachten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf. Dieser beziehe zumindest die rund 1500 Fachpädiater mit ein und erkenne zugleich an, dass das eigentliche Ziel der Entbudgetierung auch anders zu erreichen ist als im bisher bekannten Entwurf der Ampelregierung vorgesehen.
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