G-BA offen für Erstattung für Abnehmspritzen3. August 2026 Bildquelle: Shutterly/stock.adobe.com Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte bezahlt bekommen. Seine neue Chefin Sonja Optendrenk ist offen für eine Diskussion über die Erstattung von Kosten für Abnehmspritzen. Die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zeigt sich offen für eine Kostenübernahme bei bestimmten Abnehmmedikamenten durch die gesetzliche Krankenversicherung. „Wir führen in Deutschland eine rückständige Diskussion über Adipositas“, sagte Sonja Optendrenk dem „Spiegel“. Dass auch Medikamente, die explizit zur Behandlung von Adipositas zugelassen seien, unter den sogenannten Lifestyle-Paragrafen fallen, sei für Betroffene ein Zeichen dafür, dass Anerkennung fehle. „Es wäre sicher überlegenswert, solche Abnehmmittel als Medikation unterbestimmten Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen“, so Optendrenk. Sie ist seit Anfang Juli die erste Frau an der Spitze des obersten Beschlussgremiums des deutschen Gesundheitswesens. Erstattung für Abnehmspritzen derzeit kaum möglich Als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel werden Mittel bezeichnet, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, etwa Appetitzügler, Mittel für mehr Haarwuchs oder zur Steigerung der sexuellen Potenz. Sie dürfen nicht als Kassenleistungverordnet werden. Derzeit fallen darunter in Deutschland auch Abnehmspritzen, also inkretinbasierte Therapie auf der Grundlage von GLP-1-Rezeptoragonisten. Die Behandlung mit GLP-1-RA kostet einige Hundert Euro pro Monat und ist nach aktueller Studienlage bei den meisten Patientinnen und Patienten zwar von großem Nutzen, allerdings nur als Langzeittherapie. Optendrenk schlug vor, der Gesetzgeber könnte den G-BA beauftragen, „zu klären, welche Patientengruppen diese Arzneimittel bekommen sollten, wie lange, mit welchen Begleitmaßnahmen“. Solange das Gewicht nach dem Absetzen sofort zurückkomme, sei eine Abnehmspritze allein kein Versorgungskonzept, betonte sie. Langzeitstudien fehlten bislang. Gut belegt ist hingegen, dass mit einer Gewichtsreduktion durch GLP-1-basierte Therapien auch das Risiko für adipositasassoziierte Begleiterkrankungen signifikant sinkt. Stigmatisierung in der Adipositasbehandlung Angesichts steigender Nachfrage und medizinischem Bedarf sowie großem Forschungsinteresse dürfte sich die Studien- und Datenlage zudem rasch weiterentwickeln. Führende Fachgesellschaften haben inkretinbasierte Therapien bereits in klinische Leitlinien und Behandlungsempfehlungen aufgenommen. Erst kürzlich veröffentlichte ein europäisches Expertengremium ein Konsensuspapier, indem ein Versorgungskonzept wie von Optendrenk gefordert vorgestellt wird. Darin betonen die Expertinnen und Experten die Bedeutung der ernährungsmedizinschen und psychotherapeutischen Begleitung während einer medikamentösen Adipositastherapie. Ebenso herrscht Einigkeit darüber, dass es sich bei Adipositas um eine chronische Erkrankung und keine reine Willenssache handelt. Dass wirksame Abnehmmedikamente nicht erstattungsfähig sind, sorgt deshalb nicht nur bei Betroffenen sondern auch bei Behandelnden für Kritik und Frustration. Im Fall der hypothalamischen Adipositas zeigt sich diese Stigmatisierung besonders deutlich. Doch ob und wann der G-BA seinen Kurs gegenüber Abnehmspritzen ändert, bleibt abzuwarten. (mkl/dpa) Eine aktuelle Übersicht zu in der EU zugelassenen inkretinbasierten Therapien sowie ausgewählten Pipeline-Kandidaten finden Sie hier.
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